Nach dem Supreme-Court-Urteil
Infolge dieses Urteils ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung folgender Zölle weggefallen; diese werden seit dem 22. Februar 2026 vom US-Zoll nicht mehr erhoben:
- reziproke Zölle ab 2. April 2025
- Zölle gegenüber Kanada und Mexiko ab 1. Februar 2025
- sog. Fentanyl-Zölle gegenüber China ab 1. Februar 2025
- Zölle für den Import von Öl aus Venezuela ab 24. März 2025
- Zölle gegenüber Brasilien ab 30. Juli 2025
- Zölle auf russisches Öl ab 6. August 2025
Gleichzeitig entfällt durch diese Entscheidung auch die rechtliche Grundlage für die zwischen den USA und der EU getroffene IEEPA-Vereinbarung. Das bedeutet, dass die vereinbarten reziproken Zollsätze von 15 Prozent (auf EU-Waren) seit dem 20. Februar 2026 keine Anwendung mehr finden.
Um die weggefallenen Zölle zu ersetzen, hat die US-Regierung bereits neue Maßnahmen ergriffen: Ab dem 24. Februar 2026 wird – zusätzlich zu den bestehenden MFN-Zollsätzen und anderen Abgaben – ein neuer Zoll in Höhe von 10 Prozent auf Basis von Section 122 of the Trade Act of 1974 erhoben – vorerst bis zum 24. Juli 2026.
Auf sozialen Medien (zum Beispiel Truth Social) wurde sogar ein Section-122-Zollsatz von 15 Prozent verkündet; dieser ist jedoch noch nicht offiziell in den US-Registern veröffentlicht worden und gilt bislang nicht als offiziell bestätigt.
Auf sozialen Medien (zum Beispiel Truth Social) wurde sogar ein Section-122-Zollsatz von 15 Prozent verkündet; dieser ist jedoch noch nicht offiziell in den US-Registern veröffentlicht worden und gilt bislang nicht als offiziell bestätigt.
Zusätzlich gibt es eine Ausnahmeliste; diese Produkte sind von den neuen Zöllen befreit.
Die sektoralen Zölle (unter anderem Eisen, Stahl, Kupfer, Holzprodukte) auf Basis von Section 232 bleiben weiterhin bestehen.
Für welche Produkte gelten welche AKTUELLEN (Zusatz-)zölle?
Die nachfolgenden Informationen sind nach Aktualität gegliedert.
17.04.2026 - Zölle auf Pharmazeutika
Das Weiße Haus gibt bekannt, die Section-232-Untersuchung des US-Wirtschaftsministeriums abgeschlossen zu haben und führt Zölle von bis zu 100 Prozent auf patentgeschützte Arzneimittel und entsprechende Wirkstoffe ein (Annex I). Gleichzeitig werden jedoch bestehende Handelsabkommen berücksichtigt: Für die Europäische Union, Südkorea, Japan und die Schweiz gilt eine Obergrenze von 15 Prozent, während für das Vereinigte Königreich ein Satz von 10 Prozent vorgesehen ist. Unternehmen aus Ländern mit entsprechenden Abkommen können somit von niedrigeren Zollsätzen profitieren.
Geplant sind laut US Regierung Anreize für Investitionen in den USA zu schaffen. Unternehmen, die sich zum Aufbau von Produktionskapazitäten in den Vereinigten Staaten verpflichten und der Anwendung von Meistbegünstigungspreisen zustimmen, können ihre Produkte bis zum 20. Januar 2029 zollfrei einführen. Erfolgt lediglich eine Investitionszusage ohne weitere Verpflichtungen, beträgt der Zollsatz 20 Prozent.
Die neuen Zölle treten für große Unternehmen (Annex III) nach 120 Tagen (31. Juli 2026) und für kleinere Unternehmen nach 180 Tagen (29. September 2026) in Kraft.
Generische Arzneimittel und Wirkstoffe sind von den Maßnahmen ausgenommen. Auch bestimmte Spezialprodukte, wie Orphan Drugs, Tierarzneimittel und weitere ausgewählte Kategorien bleiben zollfrei, sofern sie aus Ländern mit einem US-Handelsabkommen stammen.
14.04.2026 - US-Zölle für Aluminium, Stahl und Kupfer (Metallzölle)
Mit der Proklamation vom 2. April 2026 gelten seit dem 6. April 2026 aktualisierte Stahl-, Aluminium- und Kupferzölle, und zwar in folgender Struktur:
- 50 Prozent für Aluminium und Stahl, viele Kupferprodukte, sowie ausgewählte Stahl- und Aluminium Derivate (Annex I-A).
Ein alternativer Zollsatz von 10 Prozent gilt für Aluminium-, Stahl- und Kupferderivate, bei denen das hierfür verwendete Aluminium, der Stahl beziehungsweise das Kupfer vollständig in den USA geschmolzen und gegossen wurde. - 25 Prozent für Stahl- und Aluminiumderivate sowie Kupferprodukte auf der Annex I-B Liste.
Ein alternativer Zollsatz von 10 Prozent gilt für Aluminium- und Stahlderivate sowie für Kupferprodukte, sofern das jeweils verwendete Metall vollständig in den USA geschmolzen und gegossen wurde. Produkte mit einem geringeren Metallanteil von 15 Prozent (Gewichtsanteil) sind von den Section-232-Zöllen auf Stahl und Aluminium ausgenommen. - Für Stahl- und Aluminiumderivate auf der Annex III Liste gilt bis zum 31. Dezember 2027 grundsätzlich ein Mindestzollsatz von 15 Prozent.
Sollte der bereits geltende MFN-Zoll höher sein gilt dieser, ansonsten gilt der Mindestzollsatz von 15 Prozent. Für Derivate, die zu mindestens 95 Prozent aus US-Aluminium bestehen gilt ein alternativer Basiszollsatz von 10 Prozent. Sollte der bereits geltende MFN-Zoll bei diesen Produkten mit 95 Prozent US-Aluminiumanteil höher sein als 10 Prozent gilt dieser, ansonsten der Mindestzollsatz von 10 Prozent. - Für Waren auf der Annex II Liste entfallen Zölle komplett.
Die neuen Zölle gelten jeweils auf den gesamten Zollproduktwert.
Die gesammelten Annex I bis IV stehen bereit.
Die gesammelten Annex I bis IV stehen bereit.
15.01.2026 - Einführung von Zöllen auf bestimmte Halbleiter
Mit Wirkung zum 15. Januar 2026 unterliegen Einfuhren bestimmter Halbleiter mit definierten technologischen Parametern einem Zoll in Höhe von 25 Prozent.
Was können Unternehmen tun?
- Betroffenheit prüfen: Zölle gehen zunächst immer zu Lasten des Importeurs, sofern nicht die extreme Lieferkondition frei Haus oder DDP vereinbart worden ist. Stellen Sie Verträge nicht ohne entsprechende Kompensation auf DDP um.
- Hinweis: Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert. Es empfiehlt sich immer, diesen anzugeben: Damit wird verhindert, dass auch noch die Frachtkosten mit verzollt werden. Prüfen Sie, ob weitere Posten im Preis enthalten sind, die nicht zum Zollwert gehören.
- Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind international einheitlich.
- US-Zusatzzölle, die in Kraft sind, werden zeitnah in der Datenbank Access2Markets eingearbeitet. Zollrechner können unterstützen, wir haben ein Beispiel verlinkt.
- Falsche Angaben zu Warennummern, Ursprungsland und Zollwert führen zu hohen Strafen. Allerdings ist klar, dass die US-Regeln insbesondere für chinesische Erzeugnisse zu derartigen Praktiken führen.
- Die Systematik der Metallzusatzzölle ändert sich laufend. Einzelheiten werden vom US-Zoll im CSMS oder in den FAQs für Stahl und Aluminium veröffentlicht.
- Wenn Angaben zum Ursprung unsicher sind, dann sollte dies dem US-Importeur auch so offen kommuniziert werden
- Prüfen Sie die Abrechnungen des US-Zollagenten, sofern die Abgaben bei Ihnen landen.
- Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden von der GTAI veröffentlicht.
- Eine exakte Datenbasis ist eine wichtige Grundlage, um flexibel die bestmöglichen Entscheidungen in der nächsten Zeit treffen zu können.