Exportkontrolle – Ein zentraler Baustein der unternehmensinternen Compliance

Worum geht es ?

Die Exportkontrolle ist ein zentrales Instrument der Außenwirtschaft und dient der Wahrung sicherheits-, außen- und menschenrechtlicher Interessen. Sie betrifft nicht nur Waffen oder Rüstungsgüter, sondern auch zahlreiche zivile Produkte, Software, Technologien und technische Dienstleistungen, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden können (sog. Dual-Use-Güter).
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Ausfuhren eigenverantwortlich auf mögliche Genehmigungs- oder Verbotsvorschriften zu prüfen. Verstöße können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Und zwar, wenn Sie im Besonderen
  • neu im Thema sind,
  • eine Exportsendung prüfen möchten,
  • Links und behördliche Ansprechpartner suchen,
  • oder noch gar nicht so recht ausmachen können, in welchem Umfang das Thema für Sie Relevanz hat.
Basics
Die Exportkontrolle umfasst alle gesetzlichen Regelungen zur Überwachung der Ausfuhr von Waren, Software, Technologien und technischen Dienstleistungen. Ziel ist es, die Verbreitung sicherheitsrelevanter Güter zu überwachen bzw. zu verhindern, internationale Sanktionen umzusetzen und außen- sowie sicherheitspolitische Interessen zu schützen.

Was Exportkontrolle will
Exportkontrollvorschriften sollen verhindern, dass sensible Güter zur Entwicklung von Waffen, zur Unterstützung militärischer Programme oder für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden. Gleichzeitig dienen sie der Umsetzung internationaler Abkommen sowie von EU- und UN-Sanktionen.

Wer Exportkontrollvorschriften beachten muss
Exportkontrolle betrifft grundsätzlich alle Wirtschaftsbeteiligte, die Waren, warenbezogene DIenstleistungen, Software oder Technologien ins Ausland liefern oder grenzüberschreitend bereitstellen. Besonders relevant ist sie für Hersteller, Händler, Dienstleister, Forschungseinrichtungen und Hochschulen.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen dabei auf nationaler und europäischer Ebene sind:
Je nach Sachverhalt können zusätzlich Embargoverordnungen der Europäischen Union, die sich gegen bestimmte Länder richten, Anwendung finden. Hieraus resultieren, wie z.B. gegenüber Russland der Fall, ggf. auch Verbote und Beschränkungen beim Import bestimmter Güter in die Europäische Union. Darüber hinaus haben Unternehmen zu prüfen, ob die Exportkontrollgesetzgebung von Drittstaaten, wie etwa den USA oder China, ihr Außenhandelsgeschäft ggf. ebenfalls einschränken.

Was ist was?

Zoll, Exportkontrolle, Sanktionen und Embargos
Während der Zoll insbesondere die zollrechtliche Abwicklung des Warenverkehrs regelt, prüft die Exportkontrolle, ob eine Ausfuhr genehmigungspflichtig oder verboten ist. Sanktionen richten sich gegen bestimmte Personen, Organisationen oder Unternehmen und können Vermögenssperren oder Bereitstellungsverbote umfassen. Embargos beschränken oder untersagen den Handel mit bestimmten Ländern oder Regionen und Gütern.
Kenntnis zur Exportkontrolle gehört zu jedem Außenhandelsgeschäft
Wie tief ein Unternehmen für sein Sortiment und seine Kundenstruktur in die Prüfung einsteigen muss, lässt sich nach einer umfassenden Risikoanalyse beantworten, auf die kein Unternehmen verzichten sollte.

Ob ein Export kontrollrechtlich relevant ist, lässt sich anhand weniger grundlegender Fragen prüfen:
Exportieren oder übermitteln Sie
  • Waren,
  • Software,
  • Technologie oder
  • technische Unterstützung?
Dann sollten Sie folgende Punkte prüfen:
  1. Ist das Produkt in einer Güterliste aufgeführt?
  2. In welches Land erfolgt die Lieferung?
  3. Wer ist der Empfänger?
  4. Wofür wird das Produkt verwendet?
Bereits eine dieser Fragestellungen kann dazu führen, dass eine Genehmigung erforderlich ist oder ein Ausfuhrverbot besteht.

Prüfprozess & Risikoanalyse
Eine strukturierte Exportkontrollprüfung umfasst mehrere aufeinanderfolgende Schritte:
  1. Schritt - Empfänger prüfen
    Kontrollieren Sie, ob der Geschäftspartner auf einer nationalen oder internationalen Sanktionsliste geführt wird.
  2. Schritt - Ware klassifizieren
    Prüfen Sie, ob Ihre Ware, Software oder Technologie in einer Güterliste erfasst ist und ob eine Ausfuhrlistennummer (AL-Nummer) oder Dual-Use-Position vorliegt.
  3. Schritt – Bestimmungsland prüfen
    Prüfen Sie, ob für das Zielland Embargos oder besondere Beschränkungen gelten.
  4. Schritt - Verwendungszweck prüfen
    Bewerten Sie, ob Hinweise auf eine kritische oder militärische Endverwendung bestehen
    oder sogenannte Catch-all-Regelungen greifen.
  5. Schritt – Genehmigungspflicht feststellen
    Ermitteln Sie, ob eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist oder die Ausfuhr untersagt wird.
  6. Schritt – Dokumentation
    Dokumentieren Sie sämtliche Prüfschritte nachvollziehbar und bewahren Sie die Unterlagen
    entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf.
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