EU-Dual-Use-Verordnung: Umfassende Evaluation gestartet

Die Europäische Kommission hat eine umfassende Evaluation der EU-Dual-Use-Verordnung gestartet und die Wirtschaft ist aufgerufen, sich zu beteiligen. Im Rahmen der Konsultation werden Unternehmen und weitere Stakeholder zu zentralen Fragen der europäischen Exportkontrolle befragt.
Die gezielte Stakeholder-Befragung läuft bis zum 11. September 2026 und darüber hinaus bietet eine öffentliche Konsultation noch bis zum 15. Oktober 2026 die Möglichkeit, sich in den Prozess einzubringen.
Im Fokus: Praxistauglichkeit und Harmonisierung
Die Kommission untersucht unter anderem den Umgang mit neuen und aufkommenden Technologien („emerging technologies“), die Wirksamkeit der bestehenden Catch-All-Regelungen sowie Möglichkeiten zur weiteren Harmonisierung der Exportkontrollpraxis in der EU.
Dabei geht es auch um die künftige Ausgestaltung von Allgemeinen Genehmigungen (AGGs) sowie Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren. Zugleich steht die Frage im Raum, ob weitere Technologien, Know-how-Transfers und andere bislang nicht oder nur eingeschränkt erfasste Sachverhalte künftig stärker in die Exportkontrolle einbezogen werden sollen.
Damit berührt die Evaluation zentrale Weichenstellungen für das zukünftige europäische Exportkontrollrecht.
Ziel: Eine starke Stimme der Wirtschaft
Gerade deshalb ist es wichtig, die Erfahrungen und Anforderungen der Unternehmen frühzeitig und möglichst breit in die Diskussion einzubringen. Eine stärkere Harmonisierung innerhalb der EU ist grundsätzlich sinnvoll – sie muss jedoch mit praxistauglichen und effizienten Verfahren für die Unternehmen einhergehen.