Aktualisiertes Merkblatt zu Zollanmeldungen

Zum 6. März 2021 wurden die ATLAS-Fachanwendungen Ausfuhr und Versand an den Stand des UZK und insbesondere an die Anhänge B von UZK-DA und UZK-IA angepasst.
Dabei wurden bereits die Anforderungen der überarbeiteten Anhänge B UZK-DA und UZK-IA berücksichtigt, die am 23. Februar 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden (siehe Titel I Abs. 21 Nr. 1). Die Anforderungen der Anhänge B UZK-DA/UZK-IA werden in einem fortlaufenden Prozess evaluiert.
Aktualisierungen:
  • Die Abschnitte I und II des Titels II wurden in der Ausgabe 2021 neugefasst.
  • Der Titel II Abschnitt III wird noch bis zur Anpassung der nationalen Einfuhrsysteme an den UZK in der bisherigen Struktur belassen, weil weiterhin die Datenanforderungen nach Anhang 9 Anlage C1 UZK-TDA gelten.
  • Umgesetzt gemäß Anhang B UZK-DA wurde jedoch bereits das Datenelement „zusätzlicher steuerlicher Verweis“ (siehe Titel II Abschnitt III Kapitel 2).
In dieser Ausgabe erfolgten insbesondere Anpassungen aufgrund neuer außenhandelsstatistischer Regelungen wie auch die Änderung der Codes für die Art des Geschäfts im Anhang 3.