Neues Schweizer online Meldeportal Easygov.swiss für Dienstleistungserbringer ab 17.03.2025
Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Das bisherige online Meldeportal wird per 14. März 2025 nicht mehr verfügbar sein.
Das neue Schweizer Meldeportal wird über die Webseite https://www.easygov.swiss ab 17. März 2025 erreichbar sein. Registrieren Sie sich schnellstmöglich im neuen Portal für den Zugriff auf Easygov.
Für die Anmeldung im neuem Meldeportal benötigen Sie zwingend eine Schweizer UID-Nummer. Die Schweizer Mehrwertsteuernummer ist die UID-Nummer. Falls bisher nicht vorhanden, ist die UID-Nummer online zu beantragen. Beantragen Sie umgehend eine Schweizer UID im Rahmen der Benutzerregistrierung auf der neuen Webseite https://www.easygov.swiss/easygov/#/de/public/allgemeine-informationen/infocenter/benutzer-registrieren. Die UID-Antragsbearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage.
Geben Sie bis spätestens Donnerstag, den 13. März 2025 im derzeitigen/alten Meldeportal https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ alle Meldungen für anstehende Arbeitseinsätze in der Schweiz für die Monate März 2025 und April 2025 ein.