Höhere Anforderungen an Lebensmitteleinfuhren nach UK

Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zur Europäischen Union (EU). Während die EU Großbritannien seitdem wie ein Drittland behandelt, gewähren die Briten einseitige Übergangsbestimmungen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus der EU.
Zum 1. Oktober 2021 laufen diese Vereinfachungen aus. Stattdessen gelten ab diesem Datum auch für Waren aus der EU weitgehend dieselben Bestimmungen wie für Einfuhren aus anderen Drittstaaten. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Produktkategorie. Sie gelten nur für Einfuhren nach Großbritannien (England, Schottland und Wales). Warenverkehr mit Nordirland unterliegt weiterhin den Bestimmungen des EU-Binnenmarktes.

Neue Regelungen für tierische Erzeugnisse

Für Waren tierischen Ursprungs – wie  Fleisch, Fisch, Eier, Milchprodukte, Honig und Gelatine sind ab dem 01.10.2021 bei der Einfuhr(Products of Animal Origin (POAO)) folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Vorlage einer Veterinärbescheinigung (Export Health Certificate). Diese muss vom Exporteur der Waren bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Der Exporteur übermittelt dem Importeur eine elektronische Kopie. Das Original begleitet die Warensendung.
    Die britischen Behörden stellen Vordrucke zur Verfügung.
  • Vorabanmeldung der Ware durch den Importeur über das Onlineportal IPAFFS.
    Die Anmeldung ist 24 Stunden vor Ankunft der Ware abzugeben. Eine Verkürzung der Frist ist möglich, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt, darf aber vier Stunden vor Eintreffen der Ware nicht unterschreiten.
  • Die Anmeldung muss Angaben zum zugelassenen Betrieb sowie Details zur Ware, dem voraussichtlichen Eintreffen, dem Herkunftsland und dem Bestimmungsort enthalten. Zudem ist die elektronische Kopie der Gesundheitszeugnisse hochzuladen. Von Oktober bis Dezember 2021 reicht ein vereinfachter Datensatz, ab Januar 2022 sind weitere Informationen einzugeben.
  • Ab Januar 2022 ist die Einfuhr nur noch über zugelassene Einfuhrzollstellen möglich.

Einfuhrverbote nach Großbritannien

Bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs dürfen ab 1. Oktober 2021 nicht mehr in Großbritannien eingeführt werden. Dazu gehören folgende Produkte:
  • gekühltes Hackfleisch (Rind, Schwein, Lamm, Hammel und Ziege)
  • gekühltes oder gefrorenes Geflügelhackfleisch
  • maschinell getrenntes Fleisch von Geflügel oder Wildgeflügel
  • unsortierte Eier
  • Rohmilch aus Kuhherden mit Rindertuberkulose (TB)
  • gekühlte Fleischzubereitungen, beispielsweise Rohwürste oder Frikadellen.

Zusammengesetzte Erzeugnisse

Bei zusammengesetzten Erzeugnissen handelt es sich um für den menschlichen Verzehr bestimmte Lebensmittel, die sowohl verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs als auch Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs enthalten. Beispiele hierfür sind Fertigprodukte.
Für diese Warenkategorie gelten dieselben Voraussetzungen für die Einfuhr:
  • Gesundheitszeugnisse sind ebenso vorgeschrieben wie eine Vorabanmeldungen über IPAFFS ab 1. Oktober 2021 und
  • die Nutzung bestimmter Zolleingangsstellen ab 1. Januar 2022.

Ausnahmen für bestimmte zusammengesetzte Lebensmittel

Es gibt Ausnahmen für Produkte tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen hergestellt sind. jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen oder zum anderen “gelistete Waren” sind.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Die Erzeugnisse wurden
  • wärmebehandelt. Das bedeutet, dass das Produkt bei Raumtemperatur haltbar ist oder während der Herstellung vollständig gekocht oder wärmebehandelt wurde, sodass jedes Rohprodukt denaturiert wird,
  • hergestellt ohne verarbeitetes Fleisch oder Fleischextrakte,
  • hergestellt mit weniger als 50 Prozent anderer verarbeiteter POAO,
  • für den menschlichen Verzehr geeignet,
  • sicher verpackt oder versiegelt in sauberen Behältern.
Für beide Ausnahmemöglichkeiten gilt zudem, dass enthaltene Milchprodukte aus einem zugelassenen Land stammen und einer korrekten Wärmebehandlung unterzogen worden sein müssen.
Für Produkte, für die Ausnahmen gelten, ist ein Handelsdokument ausreichend. Das Handelsdokument muss folgende Informationen enthalten:
  • Angaben zum Inhalt der Sendung,
  • Sender und Empfänger,
  • Art, Menge und Anzahl der Packungen,
  • Herkunftsland,
  • Herstellerangaben,
  • Zutatenliste.
Weitere Leitfäden für die Einfuhr von Produkten mit tierischem und pflanzlichem Ursprung wurden von der britischen Regierung in englischer Sprache zur Verfügung gestellt: