Neuer Mustertext der DGUV Vorschrift 2
Die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat Ende 2024 einen neuen Mustertext der DGUV Vorschrift 2 beschlossen. Die Unfallverhütungsvorschrift dient dazu, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb mit Hilfe von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzten zu organisieren. Den Anfang macht die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) am 1. April 2025. Die Änderungen sollen die Unfallverhütungsvorschrift verständlicher und besser umsetzbar machen. Zu den Anpassungen gehören:
- In Zukunft ist es Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit erlaubt, die Unternehmensführung auch telefonisch oder online zu beraten. Vorab müssen sie allerdings den Betrieb persönlich besichtigen, um sich einen Überblick zu verschaffen.
- Absolventinnen und Absolventen aus verschiedenen Fachgebieten können sich als Fachkräfte für Arbeitssicherheit qualifizieren und eingesetzt werden. Dazu zählen Fachleute aus den Bereichen Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie oder Ergonomie. Unternehmen können ihre Fachkräfte nun gezielter entsprechend den Anforderungen ihrer Branche auswählen.
- Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten haben nach erfolgreicher Qualifizierung durch das Kompetenzzentrum einiger Berufsgenossenschaften (KPZ) Zugang zu Betreuung. Bisher war dieses Angebot nur für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten verfügbar.
- Betriebsärztinnen und -ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen in ihren jährlichen Berichten absolvierte Fortbildungen nachweisen. Diese Neuerung bietet Unternehmen eine zusätzliche Möglichkeit, die Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu beurteilen.
- Betriebe werden – abhängig von den Gefährdungen ihrer Branche – bestimmten Betreuungsgruppen zugeordnet. Die Zuordnung wurde überarbeitet und ist für Unternehmensführungen nun leichter auffindbar.
- Zentrale Begriffe des Vorschriftentextes wurden klarer definiert und in der neuen DGUV-Regel 100-002 (PDF, 1,1 MB, nicht barrierefrei) beschrieben, welche praxisnahe Umsetzungsbeispiele enthält und die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzte konkretisiert.
- Der neue Mustertext der DGUV Vorschrift 2 wird in trägerspezifischen Fassungen veröffentlicht, welche nach Inkrafttreten bei den Unfallversicherungsträgern erhältlich sind. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen auch weiterhin Betriebe und Bildungseinrichtungen bei der Umsetzung..
Weitere Informationen zur DGUV Vorschrift 2 und damit verbundenen Handlungshilfen.
Info DGUV
Vorankündigung - save the date! Arbeitsschutzkongress am 3. September 2025
In 2025 wird es wieder einen ganztägigen Arbeitsschutzkongress im CongressCentrumBremen geben! Wie in der Vergangenheit wird der Arbeitsschutzkongress von den beiden Landesarbeitskreisen aus Bremen und Niedersachsen organisiert und durchgeführt.