Trägergestützte Umschulungen (Gruppenumschulungen)

Die Handelskammer hat im April 2022 eine neue Richtlinie für trägergestützte Umschulungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 617 KB) (Gruppenumschulungen) erlassen.
Eine trägergestützte Umschulungsmaßnahme (Gruppenumschulung) kann nur dann gefördert werden, wenn sie von der Handelskammer Bremen vorab geprüft und genehmigt wurde. Die notwendigen Unterlagen hat der Maßnahmeträger grundsätzlich drei Monate vor Maßnahmebeginn einzureichen.
Weitere Informationen zum Thema Umschulung finden Sie hier.