Nr. 21686

Lieferantenerklärungen richtig ausstellen

Veranstaltungsdetails

Lieferantenerklärungen (LE) sind vereinfachte Ursprungsnachweise, die EU-Exporteuren als vorgeschriebene Dokumente für die Beantragung oder Ausfertigung von Präferenznachweisen dienen (z.B. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung als ermächtigter Ausführer oder als registrierter Exporteur). Mit diesen Nachweisen wird dem Importeur in über 80 Empfangsländern (u.a. Serbien, Neuseeland, Japan, Vereinigtes Königreich, Singapur) die zollpräferenzierte also zollermäßigte oder sogar zollfreie Einfuhr erst ermöglicht. Exporteure sind somit verpflichtet, LE von Zulieferern anzufordern und auf deren Richtigkeit zu prüfen.

Lieferanten haben für die Erstellung der LE die präferenziellen Rechtsgrundlagen zu prüfen und revisionssicher zu dokumentieren.

 

Des Weiteren können Exporteure durch Vorlage einer LE bei der IHK ein Ursprungszeugnis erhalten, das im Empfangsland vom Käufer, von dessen Bank oder der dortigen Zollverwaltung verlangt wird. LE sind somit häufig notwendige Ursprungsnachweise in einer Nachweiskette, die den Import im Partnerland erst zollbegünstigt oder ggf. überhaupt ermöglicht und damit Wettbewerbsvorteile sichert.

 

In diesem Seminar werden die Regelungen für die Erstellung von „Lieferantenerklärungen für Waren mit bzw. ohne Präferenzursprungseigenschaft“ in Verbindung mit praktischen Übungen vermittelt.

 

Seminarschwerpunkte:

  1. Bedeutung und Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Lieferantenerklärungen
  2. Überblick über das Ursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union als Voraussetzung für die Erstellung von Lieferantenerklärungen;
  3. Formelle Voraussetzungen und Optimierungsmöglichkeiten der verschiedenen Lieferantenerklärungen (vorgeschriebene Texte, Unterschrift, elektronische Erstellung etc.)
  4. Präferenzursprungsregeln als materiellrechtliche Voraussetzung für die Lieferantenerklärung aufgrund von Freihandelsabkommen (z. B. EU-Serbien, EU-Südkorea, EU-Vereinigtes Königreich, EU-Neuseeland)
  5. Prüfungsmöglichkeiten durch die Zollverwaltung
  6. Konsequenzen bei nichtzulässiger Ausstellung einer Lieferantenerklärung

 

Zielgruppe:

Abteilungsleiter/innen und Sachbearbeiter/innen außenhandelsorientierter Unternehmen, die mit der Erstellung von Lieferantenerklärungen befasst sind bzw. sich in Zukunft damit befassen werden sowie Sachbearbeiter/innen, die Lieferantenerklärungen von Zulieferfirmen anfordern, kontrollieren und ggf. in die unternehmenseigenen DV-Systeme einpflegen.

 

 

Zum Seminar werden heiße Getränke sowie Wasser (still/sprudel) gereicht, außerdem wird ein Mittagsimbiss angeboten.

 

Hier finden Sie eine Anfahrtsskizze zum Health Campus Braunschweig.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 28.10.2026
    09:00 - 16:30 Uhr

Weitere Informationen

Rücktrittsbedingungen:

  • Bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei
  • Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Seminarkosten
  • Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen 100 % der Seminarkosten (sofern kein Ersatzteilnehmer benannt oder bei Krankheit eine Bescheinigung vorgelegt wird)

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgebend ist das Datum des Eingangs bei der IHK Braunschweig.

  • Teilnahmebescheinigung
Industrie- und Handelskammer
Braunschweig
Brabandtstr. 11
38100 Braunschweig
+49 531 4715-0