Einstieg Warenursprung & Präferenzen
Veranstaltungsdetails
Zollpräferenzen sind wichtige Exportförderungsmittel. Aufgrund von Abkommen der Europäischen Union mit über 80 Partnerländern (z. B. Schweiz, Norwegen, Türkei, Marokko, Tunesien, Israel, Ägypten, Nordmazedonien, Republik Korea, Japan, Südafrika) können Waren mit Präferenzursprung der Europäischen Union zollbegünstigt oder ggf. sogar zollfrei in diesen Ländern eingeführt werden. Beim Import aus diesen Ländern gewährt die Europäische Union weitgehend Zollfreiheit.
Beim Export von Waren aus der EU dürfen die Nachweise (z. B. Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 oder A.TR., Ursprungserklärung oder Erklärung zum Ursprung) erst beantragt bzw. eigenverantwortlich ausgefertigt werden, wenn die Ursprungsregeln nachprüfbar erfüllt sind. Diese größtenteils komplizierten Regeln sind vor der Ausstellung der Nachweise zu prüfen und revisionssicher zu dokumentieren.
Ziel dieses Seminars ist es, die Teilnehmenden mit den Grundsätzen und der praktischen Handhabung der Präferenzursprungsregeln vertraut zu machen, damit die Außenhandelsgeschäfte mit Präferenzländern reibungslos abgewickelt werden können, im Falle von Zollbetriebsprüfungen oder Nachprüfungen aufgrund internationaler Ersuchen kein Schaden entsteht und ggf. die vom Hauptzollamt bewilligte Vereinfachung des „ermächtigten Ausführers“ bzw. das Verfahren des registrierten Exporteurs (sog. REX) ordnungsgemäß angewendet wird.
Zielgruppe:
Mitarbeitende außenhandelsorientierter Unternehmen, die für die Erstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR. 1 oder A.TR., Ursprungserklärungen verantwortlich sind bzw. in Zukunft dafür verantwortlich sein werden, auch im Rahmen der Bewilligung des ermächtigten Ausführers (EA) bzw. des Verfahrens des registrierten Ausführers (REX) und keine oder nur geringe Vorkenntnisse haben.
Inhalte:
- Überblick über alle Zollpräferenzsysteme der Europäischen Union
- Datenbank Warenursprung und Präferenzen online (WuP online)
- Systematik des Ursprungsrechts der Europäischen Union (präferenzieller und nichtpräferenzieller Ursprung, Herkunftsbezeichnung „Made in Germany“)
- Materielles Ursprungsrecht zur Feststellung der Ursprungseigenschaft
- Ausreichendes Be- oder Verarbeiten sowie ausreichende Fertigung in der EU
- Verarbeitungsliste, Präferenzkalkulation, Wertdefinitionen, Toleranzregelungen - Formelles Präferenzrecht (Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 bzw., A.TR.)
- Ursprungserklärung bzw. Erklärung zum Ursprung (Formvorschriften, Erleichterungen)
- Vereinfachte Verfahren (ermächtigten bzw. registrierter Ausführer)
- Nachträgliche Prüfung durch die Zollbehörden
- Konsequenzen bei unzulässiger Ausstellung eines Präferenznachweises
Zum Seminar werden heiße Getränke sowie Wasser (still/sprudel) gereicht, außerdem wird ein Mittagsimbiss angeboten.
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