Nr. 12710

Die Incoterms 2020

Veranstaltungsdetails

Die Incoterms® (International Commercial Terms) sind international anerkannt und im Außenhandel von großer Bedeutung. Die Klauseln werden in 90% aller internationalen Kaufverträge verwendet. Sie regeln die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufer im internationalen Handel: Dazu gehören der Übergang einer Ware an den Käufer, aber auch Transportkosten, die Haftung für Verlust und Beschädigung der Ware, die Versicherungskosten, aber Fragen rund um das Thema Zollabwicklung und Umsatzsteuern.

Auch die neue zollrechtliche Definition des „Ausführers“ kann entscheidend durch die richtige Wahl des Incoterms® 2020 beeinflusst werden.

Weiterhin ist im Reihengeschäft (z.B. Dreiecksgeschäft) die Frage der Transportbeauftragung –ebenfalls Bestandteil der Incoterms® 2020 Regelungen– von entscheidender, umsatzsteuerlicher Bedeutung bei der Rechnungsstellung.

In diesem Seminar erfahren Sie, welche Klauseln für konkrete Ein- und Verkaufssituationen in Frage kommen, worauf Sie bei der Gestaltung achten müssen, wie Sie Fehler vermeiden und wo zusätzliche Vereinbarungen erforderlich sind. Es werden die Änderungen erläutert und ihre richtige Anwendung dargelegt.

Inhalte:

 

  • Grundlagen und Einführung in das Regelbuch
  • Überblick der Änderungen
  • Gruppen der Incoterms
  • Incoterms im Detail: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP
  • Incoterms vs. geseztliche Bestimmungen des Kaufrechts
  • Anwendung der Incoterms
  • Zollrechtliche Relevanz der Incoterms
  • Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 19.01.2023
    09:00 - 12:30 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Sachbearbeiter/-innen in den Abteilungen Vertriebsinnendienst, Export- und Versandabwicklung, sowie Fach- und Führungskräfte in exportierenden Unternehmen.

Hinweise

Rücktrittsbedingungen:

  • Bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei
  • Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Seminarkosten
  • Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen 100 % der Seminarkosten (sofern kein Ersatzteilnehmer benannt oder bei Krankheit eine Bescheinigung vorgelegt wird)

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgebend ist das Datum des Eingangs bei der IHK Braunschweig.

Industrie- und Handelskammer
Braunschweig
Brabandtstr. 11
38100 Braunschweig
+49 531 4715-0