Webinar Verpackungsgesetz für KMU
Veranstaltungsdetails
Erweiterte Registrierungs- und Nachweispflichten für alle Verpackungen
Zum 1. Juli 2022 werden die Registrierungspflichten im Verpackungsregister deutlich ausgeweitet und betreffen dann auch Serviceverpackungen, also Verpackungen die erst an "Ort und Stelle" befüllt werden, etwa Coffee-to-go-Becher, Tragetaschen oder Frischhaltefolien sowie alle nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, wie z. B. Transport- und Mehrwegverpackungen. Für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind außerdem bereits erweiterte Informations- und Nachweispflichten in Kraft getreten.
Es handelt sich um die Nachweispflichten von Herstellern und Vertreibern und um die Rücknahme und Verwertungsanforderung für alle Verpackungen nach § 15 Abs 1. Was bedeutet diese Regelung für den Handel und die Hersteller, Vertreiber von Verpackungen?
Auf Basis von Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis referiert Frau Dipl.-Kffr. Norma Stangl. Sie ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige von dem Beratungsbüro forschgruen.
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