Smart Stores – Innovative Nahversorgung in Niedersachsen
Digitale Kleinstsupermärkte, Smart Stores genannt, entwickeln sich in Niedersachsen zunehmend zu einem Problemlöser für mangelnde Nahversorgung – besonders dort, wo klassische Supermärkte längst verschwunden sind oder wegen zu geringer Einwohnerzahlen nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Im November 2025 hatte die IHK Niedersachsen (IHKN) – die Landesarbeitsgemeinschaft der sieben niedersächsischen Industrie- und Handelskammern – Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Verwaltung und aus der Praxis zu einem Smart Stores-Fachgespräch eingeladen. Die dort diskutierten Erfahrungen und Herausforderungen bündelt nun das IHKN-Impulspapier „Smart Stores: Innovative Nahversorgung in Niedersachen“.
Rund 90 digitale Kleinstsupermärkte gibt es nach Informationen der IHKN bereits in Niedersachsen. Sie schließen gezielt Versorgungslücken im ländlichen Raum, ergänzen die klassischen Hof- und Dorfläden, stärken das soziale Umfeld und ermöglichen zeitgemäßes Einkaufen – flexibel, wohnortnah und rund um die Uhr. Charakteristisch für die niedersächsischen Konzepte sind Verkaufsflächen von bis zu 500 Quadratmetern, ein minimaler Personaleinsatz und vollautomatisierte Abläufe. Immer mehr Standorte gehen dabei bewusst über den reinen Lebensmitteleinkauf hinaus: Bankautomaten, Postservices oder sogar telemedizinische Angebote machen Smart Stores zu multifunktionalen Anlaufstellen im Ort.
Rechtlich bewegen sich Smart Stores jedoch weiterhin in einem bundesweiten Flickenteppich: In fünf Bundesländern existieren bereits spezifische gesetzliche Regelungen, in weiteren laufen politische Debatten. Auch in Niedersachsen wird derzeit über einen Gesetzentwurf diskutiert, insbesondere im Hinblick auf die Sonntagsöffnung. Die IHK Niedersachsen appelliert daher an die Landesregierung, schnell klare, praxistaugliche und unbürokratische Regeln für Smart Stores zu schaffen.
Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Analysen, der Kriterien für ein wirtschaftliches Betreiben der Smart Stores sowie der rechtlichen Herausforderungen, empfehlen die Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen:
- Die Schaffung einer möglichst unbürokratischen, aber sicheren Rechtsgrundlage für den Betrieb von Smart Stores an Sonn- und Feiertagen in Niedersachsen. Diese sollte eine 24/7-Öffnung bei Verkaufsflächen bis 500 Quadratmeter, vorrangig in ländlichen, bis dato unterversorgten Räumen, ermöglichen, dabei sonntags zwingend ohne Personal (auch keine Anlieferung, Reinigung etc.). Betrachtet mach die Smart Stores, die den niedersächsischen IHKs bekannt sind, erscheint eine Obergrenze von 500 Quadratmetern sinnvoll: Sie erlaubt eine wirtschaftlich tragfähige Sortimentsbreite und grenzt die Konzepte deutlich vom klassischen Lebensmitteleinzelhandel ab.
- Das Hauptsortiment, das sonntags verkauft werden darf, sollte dem Ziel der Sicherung und Stärkung der Nahversorgung folgen und einen deutlichen Schwerpunkt auf den sogenannten periodischen Bedarf legen. Eine praktikable Herleitung erfolgt über das LROP, wonach das periodische Sortiment mindestens 90 Prozent der Verkaufsfläche und Randsortimente maximal 10 Prozent der Verkaufsfläche ausmachen dürfen. Unter diesen Voraussetzungen könnten nach Ansicht der IHKN negative Auswirkungen auf Zentren, Innenstädte und angrenzende Nahversorgungsstrukturen ausgeschlossen werden.
- Zur grundsätzlichen Befassung und Stärkung der ländlichen Nahversorgung in Niedersachsen wäre die Einrichtung einer virtuellen Plattform ratsam. Sie sollte Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Ministerien sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft miteinander vernetzen, um gute Praxisbeispiele vorzustellen und wissenschaftliche Impulse zu diskutieren. Ein Vorbild hierfür könnte die Online-Veranstaltungsreihe stadt | land | fokus der Niedersächsischen Staatskanzlei sein. Auf dieser Grundlage sollte das Thema in eine landesweite Nahversorgungsstrategie integriert und in die Neufassung des LROP 2025/2026 einbezogen werden.
Das Impulspapier „Smart Stores: Innovative Nahversorgung in Niedersachsen“ steht Ihnen auf der Homepage der IHK Niedersachsen als Download zur Verfügung.
Stand: 09.02.2026
