Raumordnung

Landes- und Regionalplanung in Niedersachsen

 

Unter Raumordnung ist die überörtliche Planung zu verstehen. Sie bildet ein Stufensystem, das von der Bundesraumordnung über die Landesplanung bis zur Regionalplanung geht; letztere schließlich mündet in die Bauleitplanung auf örtlicher Ebene (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan). Für die Planungsebenen besteht eine hierarchische Ordnung, so dass bei jeder Planung immer die jeweils übergeordneten Ebenen Beachtung und Berücksichtigung finden müssen. In die Erarbeitung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen und der Regionalen Raumordnungsgprogramme sind die Industrie- und Handelskammern fest eingebunden, um die Interessen und Belange der Wirtschaft einzubringen.
Rechtsgrundlage für die Bundesraumordnung ist das Raumordnungsgesetz (ROG) . Darin bestimmt § 1 Abs. 1 die Aufgabe der Raumordnung: "Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern." Die für die Wirtschaft zentrale Aussage zu den Grundsätzen der Raumordnung (§ 2 Abs. 2 Ziffer 9 ROG) lautet: "Zu einer räumlich ausgewogenen, langfristig wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur sowie zu einem ausreichenden und vielfältigen Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist beizutragen. Zur Verbesserung der Standortbedingungen für die Wirtschaft sind in erforderlichem Umfang Flächen vorzuhalten, die wirtschaftsnahe Infrastruktur auszubauen sowie die Attraktivität der Standorte zu erhöhen. Für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen sind die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen."
Den rechtlichen Rahmen für die Landes- und Regionalplanung in Niedersachsen bildet das Niedersächsische Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) sowie die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV-NROG) . Die Landesplanung ist eine überregionale und fachübergreifende Gesamtplanung, die gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilen des Landes sicherstellen soll. Ihre Ziele und Grundsätze werden im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) dargestellt. Aus dem LROP werden auf Landkreisebene regionale Raumordnungsprogramme (RROP) entwickelt, das heißt darin werden die Vorgaben des LROP präzisiert und konkretisiert. Hier finden Sie Angaben über den aktuellen Stand der regionalen Raumordnungsprogramme in Niedersachsen.