Positionspapier: Verkaufsoffene Sonntage und sonntägliche Trödelmärkte

Mit großer Sorge betrachtet die IHK Braunschweig die Entwicklungen zu verkaufsoffenen Sonntagen: Bundesweit wurden bereits zahlreiche Genehmigungen von Verkaufssonntagen vor Verwaltungsgerichten beklagt, die in den meisten Fällen zur Untersagung von Sonntagsöffnungen führten. Untersagungen wurden zumeist durch einen fehlenden oder unangemessenen Anlassbezug begründet. Da seitens der örtlichen Händler und Werbegemeinschaften ein großes zeitliches, aber auch finanzielles Engagement in die Organisation und Durchführung investiert wird, stellt die aktuelle unsichere Rechtslage ein ernst zu nehmendes Risiko dar.
Verkaufsoffene Sonntage sind ein wichtiges Instrument für den Handel und die lokale Wirtschaftsentwicklung. Mit ihnen kann dem geänderten, flexibleren und anspruchsvolleren Freizeit- und Einkaufsverhalten des heutigen Kunden entsprochen sowie dem wachsenden Marktanteil des verkaufszeitenunabhängigen Onlinehandels begegnet werden. Darüber hinaus fördern verkaufsoffene Sonntage den Erhalt der stationären Geschäfte und haben einen wichtigen Effekt auf das Standortmarketing der Kommunen sowie die Vitalität ihrer Zentren. Auch die Niedersächsische Landesregierung verfolgt mit dem neuen Landesraumordnungsprogramm explizit das Ziel die Bedeutung der Innenstädte zu stärken. Umso wichtiger ist es, dass Sonntagsöffnungen ohne überbordende Regelungen erhalten bleiben und die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für die Betroffenen wieder hergestellt wird.
Die IHK Braunschweig spricht sich dafür aus, dass verkaufsoffene Sonntage auch weiterhin unabhängig von Veranstaltungen, Märkten, Messen oder anderen Arten von Anlässen möglich sein sollen.
Die Möglichkeit einer Sonntagsöffnung würde mit einem verpflichtenden Anlass deutlich eingeschränkt und gleichzeitig mit mehr Aufwand und Bürokratie in der Genehmigungspraxis verbunden sein. Zudem plädieren wir dafür, dass eine Sonntagsöffnung in einzelnen Stadt- bzw. Ortsteilen ermöglicht wird, um auch dort gezielt Impulse setzen zu können.
Vor dem Hintergrund der bundesweiten kontroversen Diskussionen zu verkaufsoffenen Sonntagen befürwortete die IHK Braunschweig die Erstellung eines Rechtsgutachtens im Auftrag der IHK Niedersachsen und sieben weiteren IHK-Landesarbeitsgemeinschaften. Das Rechtsgutachten „Gesetzgeberische Spielräume bei der Regelung von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen“ steht als Download zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es in jüngster Zeit Probleme bei der Genehmigung und Durchführung von sonntäglichen Trödelmarkten. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellte fest, dass sonntägliche Trödelmärkte wie verkaufsoffene Sonntage des stationären Einzelhandels ebenfalls nur aus Anlass in Verbindung mit einer Veranstaltung genehmigt werden dürfen. Die Möglichkeit zur Durchführung von Trödelmärkten an Sonntagen würde mit einem verpflichtenden Anlass eben­falls deutlich eingeschränkt.
Die IHK Braunschweig spricht sich aus diesem Grund in gleicher Weise dafür aus, dass sonntägliche Trödelmärkte unabhängig von anlassgebenden Veranstaltungen möglich sein sollen, insbesondere in Verbindung mit einer Begrenzung des Neuwarenanteils.
Die Vollversammlung der IHK Braunschweig hat am 27. November 2017 das Positionspapier über verkaufsoffene Sonntage und sonntägliche Trödelmärkte mit einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung verabschiedet. Es steht als Download zur Verfügung.