Wahl zur IHK-Vollversammlung – jetzt noch bis zum 2. Juni kandidieren

In diesem Jahr ist es wieder so weit: Die Vollversammlung der IHK Braunschweig wird neu gewählt. Alle rund 42.000 Mitgliedsunternehmen sind aufgerufen, darüber abzustimmen, wer die Interessen der regionalen Wirtschaft in den kommenden fünf Jahren vertritt. Mit der verlängerten Frist können Kandidaturen noch bis zum 2. Juni 2023 eingereicht werden.
Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen.
Die Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Bezirk der IHK Braunschweig wählen aus ihrer Mitte 80 Personen für das Parlament der Wirtschaft. „Die Vollversammlung diskutiert und erarbeitet Leitlinien für Projekte in der Wirtschaftspolitik und der Wirtschaftsförderung. Werden Sie ein Teil dieses wichtigen Gremiums und entscheiden Sie über alle Fragen mit, die für die Wirtschaft des IHK-Bezirks und die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind“, sagt Sven Streiff, Vorsitzender des Wahlausschusses der IHK Braunschweig.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Gremiums gehören die Erarbeitung politischer Stellungnahmen, die Verabschiedung des Satzungsrechts, insbesondere die jährliche Feststellung des Wirtschaftsplans und die Festsetzung der Beiträge und Gebühren. Die Vollversammlung ist auch zuständig für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und des Präsidiums. „Die Mitglieder der Vollversammlung übernehmen hohe Verantwortung, denn sie vertreten das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft und nicht nur die ihrer jeweiligen Branche“, hebt IHK-Präsident Tobias Hoffmann hervor.
Mitmachen. Mitentscheiden.
Aktuell läuft eine wichtige Phase des Wahljahres: die Kandidaturphase. Noch bis zum 2. Juni 2023 können Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Kandidatur für die Wahl zur Vollversammlung einreichen. Je nach Rechtsform können entweder die Geschäftsführenden selbst oder die gesetzlich zur Vertretung Berechtigten eines IHK-zugehörigen Unternehmens kandidieren, sofern sie am letzten Wahltag, dem 10. Oktober 2023, volljährig sind. Jedes Unternehmen kann nur mit einer Person in der Vollversammlung vertreten sein.
Gestalten Sie mit!
„Die Vollversammlung ist unser oberstes Gremium. Wir laden alle Unternehmerinnen und Unternehmer unserer Region ein, die Zukunft unseres Wirtschaftsraumes aktiv mitzugestalten. Der erste Schritt dafür ist die Kandidatur für die Vollversammlungswahl“, appelliert Hoffmann.
Alle Informationen zur Kandidatur finden Sie auf unserer Wahlhomepage unter www.ihkbraunschweig-wahl.de
Stand: 28.4.2023