IHK Braunschweig informiert über Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz

Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken sind die zentralen Missstände entlang von Lieferketten, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) eindämmen soll. Über den damit verbundenen unternehmerischen Handlungsbedarf informiert die IHK Braunschweig bereits zum zweiten Mal in ihrer Online-Veranstaltung „Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Auswirkungen für indirekt betroffene Unternehmen“ am 9. November von 10:00 bis 11:30 Uhr.
Die Veranstaltung findet am 9. November von 10:00 bis 11:30 Uhr online statt.

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Ab dem 1. Januar 2024 gilt das LKSG auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. „Die Anzahl der indirekt vom Gesetz betroffenen Unternehmen wird sich infolgedessen enorm vergrößern“, so Doreen Weisheit, Teamleiterin Außenwirtschaft, Umwelt & Energie von der IHK Braunschweig. Diese Zielgruppe steht insbesondere vor der Herausforderung, Vereinbarungen und Zusagen gegenüber ihren direkt betroffenen Geschäftspartnern zu treffen.
Referentin und Rechtsexpertin Almuth Barkam (Möllenhoff Rechtsanwälte) wird über die konkreten Anforderungen an kleine und mittelständische Unternehmen sowie über den Umgang mit der indirekten Betroffenheit informieren. Die Veranstaltung vermittelt neben Grundkenntnissen zum LKSG auch Inhalte zu wesentlichen Informationsquellen und wichtigen Tools für die eigene Risikobewertung.