EU-Verpackungsverordnung: IHK Braunschweig begrüßt geplante Entlastungen für Klein- und Kleinstunternehmen
Die IHK Braunschweig bewertet die jüngste Positionierung des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments zur EU-Verpackungsverordnung als positives Signal für Klein- und Kleinstunternehmen. Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, diese Unternehmen bei bestimmten Pflichten im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung vorübergehend zu entlasten. Konkret geht es unter anderem um die Verpflichtung, bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten jeweils einen Bevollmächtigten zu benennen.
Hintergrund ist die mit der EU-Verpackungsverordnung verbundene Pflicht, bei bestimmten grenzüberschreitenden Verkäufen in jedem betroffenen EU-Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen. Grundsätzlich, gerade aber für kleinere Betriebe, die ihre Produkte nur in geringen Mengen ins europäische Ausland verkaufen, bedeutet dies einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Aufwand. Die nun vorgeschlagene vorübergehende Aussetzung dieser Pflicht für Klein- und Kleinstunternehmen würde eine unverhältnismäßige Belastung reduzieren und den grenzüberschreitenden Handel innerhalb des EU-Binnenmarktes erleichtern. Damit wäre zumindest ein Teil einer Regelung korrigiert, die insbesondere kleinere Unternehmen vor erhebliche praktische Herausforderungen stellt.
Erst vor wenigen Wochen hatte sich die IHK Braunschweig gemeinsam mit weiteren Industrie- und Handelskammern an einer bundesweiten Aktion beteiligt. Dabei wurden Unternehmen aufgerufen, ihre Erfahrungen mit der neuen EU-Verpackungsverordnung direkt an die Europäische Kommission weiterzugeben. Im Mittelpunkt standen Regelungen, die insbesondere für kleinere und grenzüberschreitend tätige Betriebe einen erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeuten können.
IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Florian Löbermann begrüßte den Schritt in Richtung Bürokratieabbau:
„Die Rückmeldungen aus den Unternehmen zeigen ganz konkret, an welchen Stellen die europäischen Regelungen zu erheblichem Mehraufwand führen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass bestehende Vorgaben auf Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit geprüft werden.“
Nach dem Votum des Umweltausschusses sind weitere parlamentarische Schritte auf EU-Ebene erforderlich. Entscheidend ist, dass die Ziele der Verpackungsverordnung erhalten bleiben, gleichzeitig aber zusätzliche Belastungen insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen reduziert werden.
„Für die Unternehmen zählt am Ende vor allem, dass die Regelungen klar, praktikabel und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind“, so Löbermann abschließend.
Stand: 09.10.2026
