Einbahnstraßenregelung „Auf dem Anger“: IHK Braunschweig fordert sofortiges Umdenken
Die IHK Braunschweig zeigt sich besorgt über die aktuelle verkehrliche Situation im Industriegebiet Bienrode sowie die geplante zukünftige Einbahnstraßenregelung „Auf dem Anger“. Die Vollsperrung des Bahnübergangs und die unzureichenden Umleitungsstrecken führen bereits jetzt zu massiven Einschränkungen für ansässige Betriebe, Beschäftigte, Kunden und Anwohnende. Die angedachte, zukünftig dauerhaft geplante Einbahnstraßenführung würde die bestehende Problemlage zementieren, statt sie zu verbessern.
„Was derzeit im Braunschweiger Norden passiert, ist für uns nicht hinnehmbar“, erklärt IHK-Präsident Tobias Hoffmann. „Der aktuelle Zustand gefährdet wirtschaftliche Existenzen, schwächt regionale Wertschöpfung und führt zu unnötigen Belastungen für Unternehmen und Logistik. Dass die Anbindung eines etablierten Gewerbegebiets derart verschlechtert werden soll, widerspricht jedem gesunden Infrastrukturverständnis.“
Bereits im vergangenen Jahr hatte die IHK deutlich gemacht, dass Klimaschutz- und Infrastrukturmaßnahmen im Einklang mit den Bedürfnissen der regionalen Wirtschaft gestaltet werden müssen. Dazu gehören insbesondere die „gleichberechtigte Sicherstellung der Erreichbarkeit der Betriebe mit allen Verkehrsträgern“ sowie die „Prüfung und Anpassung von Maßnahmen, die sich negativ auf Betriebe und ihre Belegschaften auswirken“.
„Die geplante Regelung ist über die Köpfe der Betroffenen hinweg getroffen worden“, so Hoffmann weiter. „Unsere Unternehmen brauchen praktikable Lösungen, keine Ideallinien vom Reißbrett. Es geht hier um 600 Arbeitsplätze und um das Vertrauen in zukunftsfähige Stadtplanung.“
Die IHK fordert, kurzfristig verkehrliche Alternativen zu prüfen – darunter auch eine bedarfsgerechte Anpassung der Bahnpläne, die Einrichtung einer Lichtsignalanlage oder eine Lösung mit Vorrangregelung – wie sie im Dringlichkeitsantrag der Bezirksratsfraktionen vorgeschlagen wurden. Ziel muss es sein, Sicherheit und Funktionalität für alle Beteiligten dauerhaft zu gewährleisten.
Stand: 01.10.2025