Leitbild für das Ehrenamt der IHK Braunschweig
Das in der Vollversammlung, im Präsidium, in Ausschüssen, Arbeitskreisen und in projektbezogenen Arbeitsgruppen ausgeübte Ehrenamt ist Grundlage und treibende Kraft der in der IHK Braunschweig organisierten Selbstverwaltung der Wirtschaft.
Aufbau und Tätigkeit der IHK werden maßgebend von der Mitwirkung der Kammerzugehörigen im Ehrenamt bestimmt. Die Stärke der IHK ist die ehrenamtliche Mitarbeit vieler Führungskräfte, Inhaber und praxiserfahrener Fachleute aus ihren Mitgliedsunternehmen. Die Meinungsbildung der IHK Braunschweig bedarf der Fundierung durch einen engen Kontakt mit ehrenamtlich tätigen Kammerzugehörigen, um im Interesse der gesamten Wirtschaft des IHK-Bezirkes Meinungsbildungen herbeizuführen und wirtschaftliche Positionen zu erarbeiten. Vielfach ermöglicht erst die ehrenamtliche Mitarbeit die fachkundige und kostengünstige Erledigung der Aufgaben der IHK Braunschweig.
Die von den Unternehmen ihrer Wahlgruppe gewählten ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Vollversammlung wählen das Präsidium und den Hauptgeschäftsführer. Sie bestimmen die Richtlinien der Kammerarbeit und entscheiden über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sowie über Vorlagen des Präsidiums. Sie beschließen über Beitrags- und Gebührenordnungen und alljährlich über den Wirtschaftsplan und die Wirtschaftssatzung. Sie stellen den Jahresabschluss fest, beschließen über die Ergebnisverwendung und erteilen die Entlastung für das Präsidium und die Geschäftsführung. Die in Ausschüssen, Arbeitskreisen oder Projektgruppen ehrenamtlich Tätigen bereiten die Beschlüsse von Präsidium und Vollversammlung fachkundig vor und werden bei ihrer Arbeit von der Geschäftsführung und, nach fachlicher Zuständigkeit sowie gegebenenfalls resortübergreifend, von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK unterstützt.
Die Übernahme eines Ehrenamtes bei der IHK Braunschweig ist freiwillig. Die Mitglieder der Vollversammlung und des Präsidiums vertreten branchenunabhängig die Gesamtheit der Kammerzugehörigen und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Soweit es aufgrund der jeweils behandelten Thematik geboten erscheint, sind die Ehrenamtsträger der IHK Braunschweig zur Verschwiegenheit verpflichtet.
