Europäische Kommission genehmigt Industriestrompreis

Die Europäische Kommission hat am 16. April 2026 die beihilferechtliche Genehmigung der deutschen Industriestrompreis-Förderrichtlinie auf Grundlage von Abschnitt 4.5 des Clean Industrial Deal State Aid Frameworks (CISAF) erteilt.
Das Ministerium erläutert in dem etwas ausführlicherem Pressepapier die wichtigsten Eckpunkte des genehmigten Industriestrompreises. Die antragsberechtigten Wirtschaftszweige werden jedoch bisher nicht genannt, sodass hier die Förderrichtlinie abzuwarten ist.
Nach der jetzt erfolgten Genehmigung kann die Förderrichtlinie in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und wird dadurch auch rechtlich in Kraft treten. Anträge können ab 2027 rückwirkend für das Jahr 2026 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Das BAFA wird hierzu vor Beginn des Antrags- und Auszahlungsverfahrens Anfang 2027 auf seiner Internetseite die Unternehmen informieren.
Quelle: DIHK
Stand: 21.04.2026