Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ Stadt Braunschweig
Der Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) mit dem Zielhorizont 2035+ legt die neue Mobilitäts- und Verkehrsstrategie für Braunschweig fest. Er löst damit den Verkehrsentwicklungsplan von 1998 ab.
Alle weiteren Infos finden Sie im Mobilitätsentwicklungsplan der Stadt Braunschweig.
Die Entwicklungen der letzten Jahre und vor allem die Trends der Digitalisierung, Urbanisierung und des Klimawandels zeigen die Notwendigkeit eines neuen Entwicklungsplans für die Mobilität und den Verkehr in der Stadt Braunschweig auf. Zunächst geht es um die Analyse der Ist-Situation und die Identifizierung von Problemlagen. Auf dieser Basis werden Handlungsbedarfe, Lösungsansätze und ein Zielszenario für die Planung der Mobilität in Braunschweig ermittelt. Belange aus den Bereichen Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmbelästigung sowie verkehrsspezifische Themen werden in den Plan integriert und mitberücksichtigt.
Der gesamten Stadtgesellschaft soll durch verschiedene Veranstaltungen die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv an dem Prozess zu beteiligen. Der Entwicklungsprozess für den MEP 2035+ startete im September 2020 und wurde im Februar 2025 abgeschlossen. Am 18. Februar 2025 beschloss der Rat der Stadt Braunschweig den Mobilitätsentwicklungsplan 2035+. Damit liegt der Verwaltung eine ganzheitliche und strategische Planungsgrundlage bis zum Jahr 2035 und darüber hinaus vor. Jetzt gilt es, die Maßnahmen aus dem MEP zu konkretisieren und koordiniert umzusetzen. Dabei wird auch weiterhin die Stimme der gesamten Stadtgesellschaft und den Braunschweigerinnen und Braunschweigern gehört. Vor der Umsetzung einzelner Maßnahmen werden wie gewohnt die Ratsgremien eingebunden. Der Fortschritt der Maßnahmenumsetzung wird im Rahmen eines Evaluationsprozesses untersucht. Über die Ergebnisse wird transparent berichtet.
So dient der fertige MEP der Stadt Braunschweig als Handlungskonzept für die Planung der Mobilität und des Verkehrs in Braunschweig. Mit dem Beschluss des MEP beginnt die Phase der konkreten Umsetzung und des Monitorings. Die Fortschritte werden regelmäßig evaluiert und transparent kommuniziert.
Basisszenario 2035:
Das Basisszenario 2035 stellt den aktuellen Entwicklungstrend der Braunschweiger Stadt- und Mobilitätsentwicklung dar. Es enthält alle politisch beschlossenen Wohn- und Gewerbeentwicklungen sowie Infrastrukturmaßnahmen aus den Handlungsfeldern Kfz-Verkehr, Radverkehr und ÖPNV mit Umsetzungsziel 2035, wie z. B. die Umsetzung des Stadtbahnausbaukonzeptes. Zudem berücksichtigt es die Bevölkerungsentwicklung im gesamten Regionalverband und angrenzenden Kreisen sowie überregionale Verkehrsangebote wie die Verlängerung der A 39 nach Lüneburg und den Ausbau der Weddeler Schleife.
Zielszenario 2035+:
Aufbauend auf dem Basisszenario wurde das Zielszenario 2035+ entwickelt, das insgesamt 88 Einzelmaßnahmen in 11 Handlungsfeldern umfasst. Diese Maßnahmen zielen auf eine nachhaltige und integrierte Mobilitätsentwicklung ab und berücksichtigen infrastrukturelle, planerische und gesetzgebende Faktoren, die über das Jahr 2035 hinausgehen.
Handlungsfelder:
Die 88 Maßnahmen verteilen sich auf folgende Handlungsfelder: Fußverkehr, Radverkehr, Öffentlicher Verkehr, Fließender Kfz-Verkehr, Ruhender Kfz-Verkehr, Wirtschaftsverkehr, Inter- und Multimodalität, Alternative Antriebe, Mobilitätsmanagement, Verkehrssicherheit sowie Raum- und Siedlungsentwicklung.
Die IHK Braunschweig unterstützt die im Klimaschutzgesetz verankerten Zielsetzungen und erkennt die Notwendigkeit, auch im Verkehrsbereich Innovationen und Investitionen voranzutreiben. Gleichzeitig bleiben wir beim Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ kritisch und werden die weitere Entwicklung konstruktiv, aber wachsam begleiten. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Überprüfung im Hinblick auf die Auswirkungen für die regionale Betriebe und ihre Belegschaften und Integration wirtschaftsfördernder Maßnahmen.
Insbesondere fordern wir:
- Prüfung und Anpassung aller Themen und Einzelmaßnahmen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Wirtschaft – Belegschaften und Betriebe.
- Integration von Maßnahmen und Umsetzungen, die einer Förderung der Wirtschaft dienen
- Gleichberechtigte Sicherstellung der Erreichbarkeit der Betriebe und Innenstädte mit allen Verkehrsträgern.
- Maßnahmen zur Zielerreichung (CO2-Reduzierung) realistisch und wirtschaftsfreundlich gestalten und ggf. umplanen/ auf andere Vorgehensweisen setzen.
- Anpassung bzw. Umpriorisierung der Ziele und der Konzepte an die tatsächlichen Bedürfnisse der Wirtschaft und der Bürger.
Insbesondere fordern wir:
- Prüfung und Anpassung aller Themen und Einzelmaßnahmen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Wirtschaft – Belegschaften und Betriebe.
- Integration von Maßnahmen und Umsetzungen, die einer Förderung der Wirtschaft dienen
- Gleichberechtigte Sicherstellung der Erreichbarkeit der Betriebe und Innenstädte mit allen Verkehrsträgern.
- Maßnahmen zur Zielerreichung (CO2-Reduzierung) realistisch und wirtschaftsfreundlich gestalten und ggf. umplanen/ auf andere Vorgehensweisen setzen.
- Anpassung bzw. Umpriorisierung der Ziele und der Konzepte an die tatsächlichen Bedürfnisse der Wirtschaft und der Bürger.
Stand: 06/2025