Krankenfahrten/Patientenfahrten – Was ist zu tun?

Definition:
Krankentransport/Patientenfahrten ohne medizinisch-fachliche Betreuung.
Die Patientenbeförderung ist für viele Taxi- und Mietwagenunternehmer ein wichtiges wirtschaftliches Standbein. Grundsätzlich kann jeder zugelassene Taxi- und Mietwagenunternehmer diese Transporte durchführen. Hierzu ist keine zusätzliche Ausbildung erforderlich.
Das eingesetzte Personal sollte jedoch in der Lage sein, die oft hierbei erforderlichen Hilfen zu erbringen, wie:
  • Abholen an/in der Wohnung/Praxis
  • Hilfe bei Ein-/Aussteigen
  • Verladen von Rollstühlen usw.
Ob ein Unternehmer die Krankenfahrten direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann, liegt daran, ob er über Verträge mit den Krankenkassen verfügt. Die Fachverbände schließen für Ihre Mitglieder Verträge mit den jeweiligen Krankenkassen ab. Hierbei ist dann je nach Bundesland nur noch die Zulassung zu diesen Verträgen zu beantragen.
Dabei ist nachzuweisen, dass
  • eine gültige Konzession vorhanden ist sowie
  • dass die Fahrzeuge entsprechend versichert sind und
  • eine Mitgliedschaft im Verband besteht.
Wer nicht im Fachverband Mitglied ist, kann auch eigene Verträge abschließen. Es hat sich jedoch oft herausgestellt, dass diese Verträge schlechter dotiert sind. Es lohnt sich deshalb in jedem Fall, sich vor Abschluss von eigenen Verträgen entsprechend zu informieren.