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Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Hier erhalten Sie eine Übersicht verschiedener Vorschriften im rechtlichen Rahmen des Omnibusverkehrs.