CO2-Maut
Im Juni 2023 stimmte die Bundesregierung der Änderung mautrechtlicher Vorschriften zu. Dadurch wird ab 1. Dezember 2023 eine CO2-Differenzierung der LKW-Maut eingeführt. Das bedeutet, dass dann der Mautsatz pro Kilometer auch davon abhängen wird, wie viel C=2 ein Fahrzeug ausstößt. Somit gilt die CO2-Emissionsklasse eines LKWs als neues Tarifmerkmal. Pro Tonne CO2 wird zukünftig ein Aufschlag von 200 Euro berechnet.
Außerdem beinhaltet die Änderung, dass zukünftig nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (zGG) sondern die technisch zulässige Gesamtmassen für die Zuordnung in eine Gewichtsklasse entscheidend sein wird. Fahrzeuge werden dadurch eher in eine höhere Gewichtsklasse fallen und mautpflichtig werden. Außerdem werden ab dem 1. Dezember 2023 Fahrzeuge mit Partikelminderungsklasse (PMK) nicht mehr in eine besondere Schadstoffklasse eingestuft.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2024 die Mautpflicht für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse eingeführt wird. Lediglich für Handwerker und handwerkliche Betriebe wird es eine Ausnahmeregelung geben.
Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoffbrennzelle bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit.
Die DIHK äußerte sich am 25.09.2023 kritisch zu der geplanten Erhöhung der LKW-Maut. Die dadurch entstehenden Mehrbelastungen der Transportbranche von rund 7,6 Milliarden Euro bedrohen, nach Meinung der IHK-Organisation, die Existenz vieler mittelständischer Transporteure. Denn es gebe weder genügend emissionsfreie LKW noch die erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur, um den durch die Einführung der CO2-Maut angestrebten Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge zu realisieren. Dabei sei außerdem zu bedenken, dass es für die gesamte Wirtschaft von hoher Bedeutung ist, dass der Güterkraftverkehr wettbewerbsfähig bleibt.
Den Gesetzesentwurf zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften finden Sie hier.
Quelle: Toll-Collect