Berufskraftfahrer - Güterkraftverkehr
Nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung müssen betroffene Fahrerinnen und Fahrer im Güterkraftverkehr einen Nachweis darüber erbringen, dass sie über grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Themengebieten verfügen, die in der Anlage 1 dieser Verordnung aufgelistet sind.