Nr. 5421996

Spielhallengewerbe

Spielautomat © AdobeStock

Für die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie das mit der Aufstellung betraute Personal des Aufstellers ist ein IHK-Unterrichtungsnachweis nötig.

Gluecksspiel_pexels_pixabay_1500 © pexels

Die Neuregulierung des Glücksspielstaatsvertrags (GluStV 2021) ist zum 1. Juli bundesweit in Kraft getreten und bringt auch ein sogenanntes Spielersperrsystem mit sich.