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Für die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie das mit der Aufstellung betraute Personal des Aufstellers ist ein IHK-Unterrichtungsnachweis nötig.
Die Neuregulierung des Glücksspielstaatsvertrags (GluStV 2021) ist zum 1. Juli bundesweit in Kraft getreten und bringt auch ein sogenanntes Spielersperrsystem mit sich.