Unterrichtungen im Bewachungsgewerbe

Welche Bewachungstätigkeiten können mit einer Unterrichtung ausgeführt werden?

Beispiele:
  • Wachdienst in Flüchtlingsunterkünften, sofern dort nicht in leitender Funktion tätig
  • Geld- und Werttransporte
  • Zugangskontrollen mit ggf. Zutrittsverweigerung zum Fußballstadion
  • Objekt- und Werksschutz
  • Pfortendienste, soweit eine Zugangskontrolle vorgenommen wird
Weitere Beispiele finden Sie im DIHK-Merkblatt „Abgrenzung einzelner Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe“.
Die IHK Braunschweig bietet die Unterrichtung mit 40 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) für Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Gewerbeordnung an. Ziel ist es, die Teilnehmer mit den für die Ausübung ihrer Aufgaben geltenden rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen vertraut zu machen.
Die Unterrichtung umfasst die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Wie läuft die Unterrichtung ab?

Die Unterrichtung erfolgt mündlich und in deutscher Sprache; die Teilnehmer müssen deshalb mindestens über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen. Das Sprachniveau ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme und wird von der IHK überprüft. Zur Teilnahme an der Unterrichtung müssen die Teilnehmer einen gültigen Identitätsnachweis vorzeigen können.
Die Dauer der Unterrichtung umfasst 40 Stunden von Montag bis Freitag. Die Gebühr für die Teilnahme an der Unterrichtung beträgt 335,00 Euro und ist vorab zu entrichten. Wer ohne Fehlzeiten an dem Unterrichtungsverfahren teilgenommen hat und zeigt, dass er mit dem Unterrichtsstoff vertraut ist, indem er Verständnisfragen mündlich und schriftlich beantworten kann, erhält eine Bescheinigung. Weitere Informationen zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe finden Sie im IHK-Merkblatt.
Die Unterrichtung ist vom 06.01.2025 bis 31.12.2027 als Bildungsveranstaltung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) anerkannt. Diese Anerkennung gilt für Beschäftigte, die die Inhalte der Veranstaltung für die Ausübung ihrer hauptberuflichen Tätigkeit benötigen und für Beschäftigte, die die Inhalte der Veranstaltung im Rahmen der Ausübung ihrer ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit benötigen.
Hinweis: Das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung ist kein Vorbereitungslehrgang für die Sachkundeprüfung.
Wichtiger Hinweis zu Ihren Deutschkenntnissen: Ein B1-Zertifikat allein reicht nicht immer für den Unterricht aus. Auch wenn Sie dieses Zertifikat haben, kann es sein, dass Ihre Deutschkenntnisse für den Kurs noch nicht gut genug sind.

Während des Unterrichts prüfen die Dozierenden:
- ob Sie die Inhalte verstehen
- ob Sie gut genug Deutsch lesen können
- ob Sie Fragen beantworten können.

Wenn Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen:
- müssen Sie den Kurs leider abbrechen
- können Sie keine Bescheinigung bekommen.

Wie melde ich mich zur Unterrichtung an?

Bitte beachten Sie: Die Anmeldungen für die Termine werden 3 Monate im Voraus freigeschaltet.
Beispiel: Für einen Termin im Mai können Sie sich ab Februar anmelden.
Das Anmeldeformular zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe finden Sie hier.
Unterrichtungstermine:
  • 25. - 29.08.2025
  • 08. - 12.09.2025
  • 22. - 26.09.2025
  • 06. - 11.10.2025
  • 03. - 07.11.2025
  • 17. - 21.11.2025
  • 01. - 05.12.2025
  • 08. - 12.12.2025

Wie melde ich mich zur Unterrichtung ab?

Sollten Sie aus wichtigem Grund an der Teilnahme gehindert sein, so teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Eine Abmeldung ist ausschließlich schriftlich über E-Mail an Yuliya.Soykina@braunschweig.ihk.de möglich! Erfolgt der Rücktritt später als 16 Tage vor der Unterrichtung, ist eine Stornogebühr in Höhe von 135,00 € fällig. Bei Nicht-Erscheinen werden 335,00 € fällig. Bei Krankheit muss eine Krankmeldung spätestens bis zum dritten Tag der Unterrichtung eingereicht werden. Ein Teilnehmertausch oder das Umsetzen in einen anderen Termin ist nicht möglich.

Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme am Unterrichtungsverfahren muss bis 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Bei allen Veranstaltungen ist die Teilnehmerzahl begrenzt und es gilt die Berücksichtigung der Anmeldung in der Reihenfolge ihres Eingangs. Eine frühzeitige Anmeldung liegt daher im eigenen Interesse der Teilnehmer/-innen.

Teilnahmevoraussetzungen/Sprachkenntnisse

Der/Die Teilnehmer/-in bestätigt, dass er/sie über die nach § 6 Abs. 1 BewachV zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügt. Ihm/Ihr ist bekannt, dass die Bescheinigung nicht ausgestellt werden kann, wenn sich während des Unterrichtungsverfahrens herausstellt, dass die erforderlichen Sprachkenntnisse in mündlicher und schriftlicher Form (Lesen, Schreiben, Verstehen und Sprechen) zum Verständnis der Unterrichtungsinhalte und zur Ausübung der Tätigkeit nicht ausreichen. Eine Erstattung der Gebühr ist dann nicht mehr möglich.

Teilnahmegebühren

Wir bitten darum, die Gebühren erst nach Erhalt des Gebührenbescheides unter Angabe der vollständigen Gebührenbescheidsnummer zu bezahlen, da sonst keine Verbuchung vorgenommen werden kann. Die Zahlung muss vor Beginn der Unterrichtung eingegangen sein. Bei Abbruch der Unterrichtung aufgrund fehlender Sprachkenntnisse muss eine Gebühr von 135 € gezahlt werden.

Erfüllungsort

Sofern nicht gesondert ausgewiesen, finden die Unterrichtungsverfahren in den Räumen der IHK Braunschweig in der Brabandtstraße 11, 38100 Braunschweig statt. Teilnehmer/innen verpflichten sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung unbedingt zu beachten.

Rücktritt

Da alle Unterrichtungsverfahren für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern/-innen kalkuliert sind, ist eine kostenfreie Abmeldung nur bis 16 Tage (Eingang der Abmeldung per E-Mail an yuliya.soykina@braunschweig.ihk.de) vor Beginn der Veranstaltung möglich. Danach werden 135 € der Gebühr fällig. Bei Nicht-Erscheinen werden 335,00 € fällig. Bei Krankheit muss eine Krankmeldung spätestens bis zum dritten Tag der Unterrichtung eingereicht werden. Gebührenbescheid und Einladung schicken wir Ihnen ca. 2 Wochen vor der Unterrichtung mit gesonderter Post zu. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.

Haftung

Die IHK Braunschweig haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die vorstehende Bestimmung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit

Datenschutzinformationen

Nähere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die IHK Braunschweig finden Sie auf unserer Homepage .
Stand: 02.06.2025