Nr. 4037322

Bewachungsgewerbe

Rückenansicht eines Security-Mitarbeiters © Adobe Stock

Unternehmen, die Bewachungstätigkeiten anbieten und ausführen, unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des § 34a Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV).

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