Öffentliches Auftragswesen

Vergabe von Aufträgen an die Wirtschaft

Bund, Länder und Gemeinden sowie sonstige öffentliche Institutionen vergeben jährlich Aufträge in Milliardenhöhe an die Wirtschaft. Diese Ausgaben sind überwiegend aus Steuereinnahmen finanziert. Darum müssen die öffentlichen Auftraggeber auf einen sparsamen Mitteleinsatz achten. Zur Sicherstellung der notwendigen Transparenz bei der Auftragsvergabe unterliegen die öffentlichen Stellen besonderen Vergaberichtlinien. Dies hat auch für die Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, Konsequenzen. Um überhaupt in die engere Auswahl vorzudringen, müssen verschiedene Vorschriften beachtet werden.
Die IHK informiert Sie rund um das „Öffentliche Auftragswesen“. In regelmäßigen Abständen führen wir Seminare durch, in denen das notwendige Basiswissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer öffentlichen Auftragsvergabe oder auch Tipps zur Vermeidung häufig auftretender Fehler bei der Teilnahme an Ausschreibungen vermittelt werden.
Grundlegende Informationen zur öffentlichen Auftragsvergabe finden Sie auch auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.