Neue GRW-Fördergebiete ab 2022

Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur „GRW“ ist das zentrale Instrument der nationalen regionalen Wirtschaftspolitik. In ausgewählten Regionen werden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert. Das Ziel ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Durchgeführt wird die GRW durch die Länder; der Bund gestaltet den Förderrahmen mit und trägt die Hälfte der Ausgaben.
Aus beihilferechtlichen Gründen ist ab 2022 eine Neuabgrenzung des Fördergebiets erforderlich. Die neue GRW-Fördergebietskarte steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Nach jetzigem Stand werden im Bezirk der IHK Braunschweig zukünftig nur die Landkreise Goslar und Helmstedt als GRW-Fördergebiete bestehen bleiben. Allerdings soll hier jeweils eine Abstufung von einem C- in ein D-Fördergebiet erfolgen. Das bedeutet zum einen, dass zukünftig nur noch kleine und mittleren Unternehmen gefördert werden können. Darüber hinaus sind die Fördersätze etwas geringer. Dennoch kann sich für gewerbliche Unternehmen, die investieren möchten, die Beantragung eines Investitionszuschusses aus GRW-Mitteln lohnen. Bereits ab einer Investitionshöhe von 50.000 Euro kommt ein GRW-Investitionszuschuss infrage. Interessierte Unternehmen können einen Zuschuss bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank beantragen.
Für weitere Informationen steht Ihnen auch die Geschäftsstelle der NBank in Braunschweig zur Verfügung:
Telefonnummer: 0531 – 86667333.