Energiekostendämpfungsprogramm gestartet

Wie das BMWK meldet, hat die Europäische Kommission die vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für besonders von den Kriegsfolgen in der Ukraine betroffene Unternehmen genehmigt. Im Rahmen des Hilfsprogramms für energieintensive Industrien stehen 5 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Anträge müssen bis zum 31. August 2022 gestellt sein.
Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des Krieges in der Ukraine betroffen sind.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 in drei Stufen gezahlt. Die Förderstufen unterscheiden sich u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.
Die Grundförderung beträgt maximal 30 Prozent der gestiegenen Kosten bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro. Mehr erhalten Firmen, die zudem einen Betriebsverlust nachweisen und noch einmal mehr erhalten besonders energieintensive Branchen auf der EU-Liste des Temporary Crisis Framework (unter anderem Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik).

Quelle: BMWK und BAFA
Stand: 14.07.2022