PPWR: Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) informiert zur Verantwortung des Handels

Mit der Anwendung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zum 12. August 2026 verschiebt sich die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen von Eigenmarken und Importen ohne inländischen Zwischenhändler grundlegend: Für diese Verpackungen liegt die Systembeteiligungspflicht künftig beim Handel – und damit auch die Verantwortung für die Finanzierung des Recyclings.
Ein Übergangszeitraum ist nicht vorgesehen: Die gesetzliche Pflicht muss vor dem Vertrieb der jeweiligen Waren erfüllt sein.
Unternehmen sind daher gefordert, ihre Systembeteiligung rechtzeitig zu organisieren und ihre Mengen korrekt zu melden. Bis zum 12. August 2026 muss die Systembeteiligung von Eigenmarken und Importen vollständig und lückenlos auf den Handel übergegangen sein.
Weitere Details sind der Pressemitteilung der ZSVR zu entnehmen sowie auf der Webseite der ZSVR zu finden.
Quelle: ZSVR
Stand: 12.05.2026