Positionierung der IHK Braunschweig gegen eine Einführung kommunaler Verpackungssteuern
Seit dem 1. Januar 2022 erhebt die Stadt Tübingen eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Sofortverzehr oder zur Mitnahme ausgegeben werden. Die Steuer wird pro Verpackungseinheit erhoben und beträgt in Tübingen 0,50 Euro je Einwegverpackung sowie 0,20 Euro je Einwegbesteck, maximal 1,50 Euro pro Verkaufsvorgang. Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Betriebe mit To-Go-Angeboten – darunter Lebensmitteleinzelhandel, Restaurants, Cafés, Imbisse, Eisdielen, Kioske und Tankstellen. Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, die Steuer regelmäßig an die Kommune abzuführen und entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Ziel der Regelung ist die Reduzierung von Einwegabfällen und die Stärkung von Mehrwegsystemen.
Im Bezirk der IHK Braunschweig entwickeln sich derzeit unterschiedliche kommunale Ansätze – von einer klaren Ablehnung (z. B. Braunschweig) bis hin zu vorgeschlagenen Beschlüssen zur Einführung, die sich derzeit in Prüfung befinden (z. B. Peine). Für Unternehmen mit mehreren Standorten im IHK-Bezirk Braunschweig entstehen dadurch unterschiedliche finanzielle Belastungen (z. B. durch Anpassungen von Kassen- und Abrechnungssystemen) und administrative Anforderungen (z. B. durch zusätzliche Dokumentations- und Nachweispflichten). Zudem droht ein kommunaler Flickenteppich mit abweichenden steuerlichen Rahmenbedingungen.
Die IHK Braunschweig unterstützt die Ziele der Abfallvermeidung und Ressourcenschonung ausdrücklich. Eine wirksame Umwelt- und Ressourcenpolitik setzt jedoch verlässliche, einheitliche und planbare Rahmenbedingungen voraus. Bereits heute müssen Unternehmen Lizenzentgelte für systembeteiligungspflichtige Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz entrichten sowie Beiträge zum Einwegkunststofffonds gemäß dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) leisten; infolge der bevorstehenden EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sind zukünftig weitere verbindliche Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und Mehrwegquoten zu beachten.
Zudem ist der ökologische Nutzen kommunaler Verpackungssteuern bislang nicht eindeutig belegt Studie zur Wirkung der Tübinger Verpackungssteuer | Universität Tübingen. Eine wirksame Lenkungswirkung setzt voraus, dass praktikable und wirtschaftlich tragfähige Mehrwegsysteme flächendeckend verfügbar und von Verbraucherinnen und Verbrauchern akzeptiert sind.
Position der IHK Braunschweig
Die IHK Braunschweig spricht sich gegen die Einführung kommunaler Verpackungssteuern aus. Zusätzliche kommunale Sonderabgaben schaffen parallele Regelungsstrukturen neben bestehenden bundes- und europarechtlichen Vorgaben. Sie führen – ohne erkennbaren ökologischen Nutzen – zu erhöhtem bürokratischem Aufwand und zusätzlichen finanziellen Belastungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und sind daher abzulehnen.
Zur Förderung von Abfallvermeidung und Mehrwegsystemen empfiehlt die IHK Braunschweig stattdessen:
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Anreizorientierte Instrumente, insbesondere gezielte Investitionsförderungen für Mehrweginfrastruktur (z. B. Spül- und Rücknahmesysteme) sowie wirtschaftliche Impulse für branchenspezifische Mehrwegsysteme. Investitionssicherheit und wirtschaftliche Attraktivität sind zentrale Voraussetzungen für eine breite Umsetzung.
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Praxisnahe Beratungs- und Informationsangebote, um Unternehmen bei der Umstellung auf ressourcenschonendere Verpackungslösungen zu unterstützen und branchenspezifische Best-Practice-Ansätze zu verbreiten.
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Bessere Abstimmung zwischen EU-, Bundes- und Kommunalrecht, um Doppelbelastungen, Überschneidungen und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und Planungssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten.
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Wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte, um ökologische und wirtschaftliche Effekte von Mehrweg- und Abfallvermeidungsmaßnahmen belastbar zu evaluieren und erfolgreiche Modelle übertragbar zu machen.
Die Vollversammlung der IHK Braunschweig hat am 27. April 2026 das Positionspapier „Position der IHK Braunschweig gegen eine Einführung kommunaler Verpackungssteuern“ einstimmig beschlossen.
Stand: 29.04.2026
