CLP: Stop-the-clock-Regelung veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2025/2439 den Geltungsbeginn bestimmter Regelungen der CLP-Revision (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 verschoben. Diese „Stop the Clock“-Maßnahme entlastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor übermäßigem Verwaltungsaufwand.
Betroffene Regelungen
Die Verschiebung gilt konkret für:
- Artikel 30(1-4): Aktualisierung von Kennzeichnungsetiketten
- Artikel 31(3) sowie Anhang I 1.2.1.4/1.2.1.5: Formatierungsvorgaben für Etiketten (ohne Faltetiketten)
- Artikel 48: Werbevorschriften
- Artikel 48a: Fernabsatzvorschriften
- Anhang II Teil 5 a): Kennzeichnung an Tankstellen
Hintergrund und Begründung
Ursprünglich sollten diese Vorgaben zum 1. Januar 2027 gelten, wurden aber durch die Verordnung (EU) 2024/2865 eingeführt. Der Draghi-Bericht (2024) und eine CLP-Analyse zeigten hohe Kosten und Aufwand, weshalb die Kommission im Omnibus VI-Verfahren Vereinfachungen plant – ohne das Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt zu mindern. Die Verordnung wurde am 3. Dezember 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Quelle: BAuA
Stand: 17.12.2025
Stand: 17.12.2025
