Kampagnenbrief PPWR auf Deutsch (Muster)

1. Variante (Identifizierung des verantwortlichen Erzeugers)

Ms. Jessika Roswall
Commissioner for Environment, Water Resilience and a Competitive Circular Economy European Commission
Rue de la Loi 200
1049 Brussels
Belgium
Sehr geehrte Frau Roswall,
als mittelständischer Unternehmer aus Deutschland wende ich mich heute mit einer eindringlichen Bitte an Sie. Mit der geplanten Anwendung der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ab dem 12.08.2026 drohen uns erhebliche zusätzliche Belastungen, die mein Unternehmen und zahlreiche weitere mittelständische Betriebe vor große praktische Herausforderungen stellen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, die PPWR an entscheidenden Stellen praxisgerechter auszugestalten.
Wir bekennen uns zu nachhaltigem Wirtschaften und sehen die Notwendigkeit, Verpackungsabfälle zu reduzieren. Die Schaffung einer praktikablen und berechenbaren PPWR ist unerlässlich, um dieses Ziel zu erreichen. Dennoch müssen wirtschaftliche Realitäten und regulatorische Anforderungen Hand in Hand gehen. Dies sehen wir durch einzelne Vorgaben der PPWR gefährdet.
Besonders problematisch sind die Anforderungen zur Identifizierung des verantwortlichen Erzeugers auf Verpackungen. Für zahlreiche Handelsunternehmen und Großhändler, die im Streckengeschäft (Dropshipping) tätig sind, kann diese Verpflichtung erhebliche Auswirkungen auf bestehende Geschäftsmodelle haben. So beziehen viele Händler Verpackungen oder verpackte Produkte über Lieferantennetzwerke und vertreiben diese unter eigener Marktpräsenz an ihre Kunden. Werden auf der Verpackung die Kontaktdaten des tatsächlichen Lieferanten oder Herstellers sichtbar ausgewiesen, besteht die Gefahr, dass Kunden diese Informationen unmittelbar nutzen, um Geschäftsbeziehungen unter Umgehung des Großhändlers aufzubauen. Dies würde die wirtschaftliche Funktion des Großhandels erheblich beeinträchtigen.
Nach der PPWR muss ein verantwortlicher Erzeuger identifizierbar sein. In vielen Fällen wäre daher der tatsächliche Hersteller oder Lieferant auf der Verpackung zu benennen. Für Handelsunternehmen, deren Geschäftsmodell auf der Vermittlung zwischen Hersteller und Endkunde beruht, führt dies jedoch zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen. Die Regelung läuft damit Gefahr, etablierte Vertriebsstrukturen zu beeinträchtigen, ohne dass hierdurch ein zusätzlicher Nutzen für Verbraucher oder Umwelt entsteht.
Zwar eröffnet die sogenannte Erzeugerfiktion nach Artikel 21 PPWR grundsätzlich die Möglichkeit, dass sich ein Händler selbst als Erzeuger ausweist und die entsprechenden Verpflichtungen übernimmt. Damit könnte vermieden werden, dass die Kontaktdaten des tatsächlichen Lieferanten auf der Verpackung erscheinen. Allerdings führt dies in der Praxis zu einer vollständigen Übertragung der Erzeugerverantwortung auf den Händler. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen stellt dies einen zusätzlichen rechtlichen und administrativen Aufwand dar, der häufig außer Verhältnis zum angestrebten Zweck steht.
Wir schlagen daher folgende Anpassungen vor:
  1. Klarstellung der Kennzeichnungsvorschriften: Es sollte ausdrücklich zulässig sein, dass der für die Einhaltung der PPWR verantwortliche Wirtschaftsakteur angegeben wird, ohne dass zwingend die Kontaktdaten des tatsächlichen Herstellers oder Vorlieferanten offengelegt werden müssen.
  2. Schaffung einer „Responsible Economic Operator“-Lösung: Analog zu anderen EU-Rechtsakten sollte die Angabe eines verantwortlichen Wirtschaftsakteurs genügen, der für Behörden erreichbar ist und die Pflichten der PPWR erfüllt.
  3. Schutz legitimer Geschäftsinteressen: Die PPWR sollte ausdrücklich berücksichtigen, dass Handels- und Großhandelsunternehmen ihre Lieferantenbeziehungen schützen können, sofern die Rückverfolgbarkeit und Marktüberwachung weiterhin gewährleistet sind.
Der freie Binnenmarkt ist ein Kernversprechen der Europäischen Union. Regulierung sollte Transparenz und Nachhaltigkeit fördern, ohne dabei bewährte Vertriebs- und Handelsstrukturen unverhältnismäßig zu beeinträchtigen. Kleine und mittelständische Unternehmen bilden das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Ihre Wettbewerbsfähigkeit muss auch unter der PPWR erhalten bleiben.
Ich bitte Sie daher dringend, sich dieser Problematik anzunehmen und sich für eine praxistaugliche und verhältnismäßige Lösung einzusetzen.
Freundliche Grüße

2. Variante (Benennung von Bevollmächtigten)

Ms. Jessika Roswall
Commissioner for Environment, Water Re-silience and a Competitive Circular Econo-my European Commission
Rue de la Loi 200
1049 Brussels
Belgium
Sehr geehrte Frau Roswall,
als mittelständischer Unternehmer/in aus Deutschland wende ich mich heute mit einer eindringlichen Bitte an Sie. Mit der geplanten Anwendung der Packaging und Packaging Waste Regulation (PPWR) ab 12.08.2026 drohen uns erhebliche zusätzliche Belastungen, welches mein Unternehmen in der wirtschaftlichen Existenz bedrohen. Es besteht dringender Handlungsbedarf die PPWR anzupassen.
Wir bekennen uns zum nachhaltigen Wirtschaften und Sehen den Handlungsbedarf Verpackungsabfälle zu reduzieren. Die Schaffung einer praktikablen und berechenbaren PPWR ist unerlässlich, um dieses Ziel zu erreichen und sicherzustellen. Dennoch muss zukünftiges Wirtschaften und Regulation Hand in Hand gehen. Dies sehen wir durch PPWR gefährdet.
So verlangt Artikel 44 Registrierungen in allen Mitgliedstaaten, in denen man als Unternehmen aktiv ist. In diesem Zusammenhang verlangt Artikel 45 die Benennung von Bevollmächtigten in anderen Ländern, wie dies bereits für den Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten erforderlich ist. Angesichts des deutlich geringeren Materialwerts und der Umweltauswirkungen von Verpackungen erscheint dies unverhältnismäßig. Der zusätzliche Aufwand wäre insbesondere für uns KMU enorm und würde den freien Warenverkehr im Binnenmarkt beeinträchtigen.
Die EU hat mit dem One-Stop-Shop (OSS) bei der Umsatzsteuer bewiesen, dass grenzüberschreitender Handel auch zentral, effizient und rechtssicher geregelt werden kann: Eine Registrierung, eine Meldestelle, ein Verfahren für alle 27 Mitgliedstaaten. Bei der PPWR geht man exakt den entgegengesetzten Weg: Jedes der 27 EU-Länder betreibt ein eigenes nationales Register, ein eigenes Lizenzsystem, eine eigene Behördenstruktur – mit unterschiedlichen Fristen, unterschiedlichen Mengendefinitionen, unterschiedlichen Sprachen und unterschiedlichen Sanktionsregimen.
Und ab dem 12. August 2026 kommt in jedem Land, in dem ein Unternehmen keine lokale Niederlassung hat, die Pflicht zur Benennung eines lokalen Bevollmächtigten hinzu. Das ist kein Bürokratieabbau. Das ist Bürokratieaufbau in 27-facher Ausfertigung.
Wir schlagen daher folgende Anpassungen vor:
1. Einführung eines EU-weiten One-Stop-Shop für EPR-Verpackungen, analog zum USt-OSS: eine Registrierung, eine Meldestelle, automatische Weiterleitung an die nationalen Systeme.

2. Mengenschwellen, die KMU wirksam entlasten: Unternehmen mit weniger als 500 kg Verpackungen pro Land und Jahr müssen von der länderspezifischen Registrierungspflicht ausgenommen werden.

3. Mehrsprachige, EU-einheitliche Registrierungsportale: Es kann nicht sein, dass z. B. eine Registrierung in Polen ausschließlich auf Polnisch möglich ist.

4. Aussetzung der Sperrandrohungen auf Handelsplattformen bis ein funktionierendes, für KMU handhabbares System vorliegt.

5. Übergangsfrist von mindestens 12 Monaten nach Einführung eines einheitlichen Verfahrens, bevor Sanktionen greifen.

Der freie Binnenmarkt ist ein Kernversprechen der Europäischen Union. Eine Verordnung, die faktisch nur von Großkonzernen mit eigenen Compliance-Abteilungen erfüllt werden kann, unterminiert dieses Versprechen. Kleine und mittelständische Unternehmen – das Rückgrat der europäischen Wirtschaft – werden durch diese Regulierung nicht geschützt, sondern vom grenzüberschreitenden Handel ausgeschlossen.

Ich bitte Sie dringend, sich dieser Thematik anzunehmen und sich für eine praxistaugliche Lösung einzusetzen.
Freundliche Grüße