EU-Omnibus-Paket I: Vereinfachung von Nachhaltigkeitsbericht und Lieferkettenpflichten
Die EU verfolgt mit den sogenannten Omnibus-Paketen das Ziel, bestehende EU-Regulierung zu vereinfachen und administrative Belastungen für Unternehmen zu reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
Am 24. Februar 2026 wurde der Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht, und wird 20 Tage danach in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben danach ein Jahr Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen*, mit Ausnahme von Artikel 4 über den Grad der Harmonisierung, dem sie bis spätestens 26. Juli 2028 nachkommen müssen.
Die Änderungen betreffen insbesondere zwei zentrale EU-Rechtsakte:
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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
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Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Ziel ist es laut Rat, Berichtspflichten zu reduzieren und den „Trickle-down-Effekt“ auf kleinere Unternehmen zu begrenzen.
Zentrale Änderungen
| EU-Richtlinie | Änderung |
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Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
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Lieferketten-Sorgfaltspflichten (CSDDD)
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Quelle: EU-Commission
Stand: 11.03.2026
Stand: 11.03.2026
