EU-Omnibus-Paket I: Vereinfachung von Nachhaltigkeitsbericht und Lieferkettenpflichten

Die EU verfolgt mit den sogenannten Omnibus-Paketen das Ziel, bestehende EU-Regulierung zu vereinfachen und administrative Belastungen für Unternehmen zu reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
Am 24. Februar 2026 wurde der Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht, und wird 20 Tage danach in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben danach ein Jahr Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen*, mit Ausnahme von Artikel 4 über den Grad der Harmonisierung, dem sie bis spätestens 26. Juli 2028 nachkommen müssen.
Die Änderungen betreffen insbesondere zwei zentrale EU-Rechtsakte:
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  • Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Ziel ist es laut Rat, Berichtspflichten zu reduzieren und den „Trickle-down-Effekt“ auf kleinere Unternehmen zu begrenzen.

Zentrale Änderungen

EU-Richtlinie Änderung
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
  • Anwendungsbereich eingeschränkt: Berichtspflicht nur noch für Unternehmen (inkl. Muttergesellschaften) mit >1.000 Beschäftigten und >450 Mio. € Jahresumsatz; regelmäßige Überprüfung der Schwellenwerte vorgesehen.
  • Schutz kleinerer Unternehmen in Lieferketten: Einführung des Begriffs „protected undertakings“ für Unternehmen unter 1.000 Beschäftigten; sie können übermäßige Datenanfragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ablehnen.
  • Freiwilliger KMU-Standard (VSME): Regelmäßige Überprüfung des Standards zur Sicherstellung seiner Angemessenheit.
  • Unterstützung durch die EU-Kommission: Aufbau eines digitalen Portals mit Leitfäden und Hilfestellungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Lieferketten-Sorgfaltspflichten (CSDDD)
  • Deutlich kleinerer Anwendungsbereich: Richtlinie betrifft nur noch Unternehmen mit >5.000 Beschäftigten und >1,5 Mrd. € weltweitem Nettoumsatz.
  • Risikobasierter Ansatz bei Sorgfaltspflichten: Prüfung von Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette, nicht nur bei direkten Geschäftspartnern.
  • Haftung und Pflichten reduziert: Wegfall eines EU-weiten Haftungsregimes sowie der Verpflichtung zur Erstellung von Klimaschutzplänen.
  • Sanktionsrahmen begrenzt: Geldbußen auf maximal 3 % des Unternehmensumsatzes begrenzt.
  • *Spätere Umsetzung: Mitgliedstaaten sollen die Regeln bis Mitte 2028 umsetzen, Anwendung durch Unternehmen erst ab Mitte 2029.
Quelle: EU-Commission
Stand: 11.03.2026