Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket geschaffen, um von dem Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen zu stützen. Beihilferechtliche Grundlage dafür ist i.W. das Temporary Crisis Framework der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Kriegs.
In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen unmittelbar zu dämpfen. Das KfW-Kreditprogramm und das Bürgschaftsprogramme werden zuerst starten können, die anderen Instrumente folgen danach.

Überblick über die einzelnen fünf Hilfen
  • Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 verschafft kurzfristig Liquidität für nachweislich betroffene Unternehmen. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme angeboten. Die Beantragung erfolgt üblicherweise über die Hausbank.
  • Das Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen: Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann direkt online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken oder über die Hausbank gestellt werden. Eine Übersicht der jeweils zuständigen Bürgschaftsbank kann ebenfalls abgerufen werden.
  • Zeitlich befristeter Zuschuss für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise: Für Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, gibt es nun einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschuss nach dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP).
  • Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen: Um im Bedarfsfall branchenübergreifend große Unternehmen der Realwirtschaft zu stabilisieren, die aufgrund des Ukraine-Krieges Verluste erleiden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte, stellt die Bundesregierung zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen zur Verfügung.
  • Unterstützung von Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen: Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, können durch ein spezielles Finanzierungsprogramm unterstützt werden, das Liquiditätsengpässen überbrückt.