Nächste Schritte für die Pilotauktion der EU-Wasserstoffbank

Hersteller von grünem Wasserstoff, wie in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und ihren Delegierten Akten definiert, haben ihre Gebote abgegeben, um Unterstützung in Form eines festen Zuschlags pro Kilogramm produzierten grünen Wasserstoffs (und maximal 4,5€/Kg) zu erhalten. Dieser Zuschlag überbrückt die Kostendifferenz zwischen Produktion und dem Preis, den Käufer derzeit für grünen Wasserstoff zu zahlen bereit sind, anstatt für fossilen Wasserstoff.

Zum Hintergrund  

Die Kommission bietet ebenfalls einen neuen Mechanismus "Auction as a Service" an, um Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, von der EU-weiten Plattform zu profitieren und nationale Mittel für zusätzliche Projekte zu vergeben, unter vollständiger Einhaltung der Beihilfevorschriften. Deutschland ist das erste EU-Land, das die Funktion " Auction as a Service " nutzt und 350 Millionen Euro aus seinem nationalen Haushalt für Projekte zur Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland bereitstellt, falls förderfähige Gebote für deutsche Projekte aufgrund von Budgetbeschränkungen keine Unterstützung aus dem Innovationsfonds erhalten können.
Die Pilotauktion der Europäischen Wasserstoffbank zur Förderung der Produktion von grünem Wasserstoff in Europa, die November 2023 gestartet wurde, hat 132 Gebote von Projekten aus 17 europäischen Ländern erhalten. Die Gesamtunterstützung, die beantragt wurde, übersteigt somit das derzeit verfügbare Budget von 800 Millionen Euro, das vom Innovationsfonds bereitgestellt wird.
Zusammengenommen sehen alle Gebote eine geplante Elektrolysekapazität von 8,5 Gigawatt (GW) vor. Dies würde über einen Zeitraum von zehn Jahren zu einer Gesamtproduktionsmenge von 8,8 Millionen Tonnen grünen Wasserstoffs führen. Jährlich würde dies fast 10 % des REPowerEU-Ziels der EU für die inländische Produktion von grünem Wasserstoff im Jahr 2030 abdecken.
Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) überprüft derzeit die Zulässigkeit und Förderfähigkeit der Gebote. Die Gebote werden nach ihrem Preis gerankt.

Zeitplan und Bedingungen

Die Antragsteller werden im April/Mai 2024 über die Ergebnisse der Bewertung informiert, und erfolgreiche Antragsteller werden eingeladen, die Förderverträge vorzubereiten und zu unterzeichnen. Die Förderverträge werden spätestens bis November 2024 unterzeichnet. Die ausgewählten Projekte müssen innerhalb von fünf Jahren nach Unterzeichnung des Fördervertrags mit der Produktion von grünem Wasserstoff beginnen. Sie erhalten bis zu 10 Jahre lang den zugesprochenen festen Prämienzuschuss und nur bei zertifizierter und überprüfter Produktion von grünem Wasserstoff.
Parallel zur Abschlussbewertung wird die Kommission die aus dieser Pilotphase gewonnenen Erkenntnisse zusammenfassen und die Industrieakteure zu den Entwurfsbedingungen für die zweite Runde der Wasserstoffauktion konsultieren, die sie vor Jahresende starten will.

Quelle: European Commission
Stand: 26.02.2024