Kapazitätsreservierungen im Wasserstoff-Kernnetz ab 2026 möglich
Die Betreiber des Wasserstoff-Kernnetzes haben die Grundlagen für die künftigen Kapazitätsreservierungen veröffentlicht. Ab Anfang 2026 können Unternehmen erstmals Ein- und Ausspeisekapazitäten in jenen Netz-Clustern reservieren, die bis Ende 2029 fertiggestellt sein werden.
Das nun vorgestellte Reservierungskonzept benennt erstmals die Cluster, die bis Ende 2029 in Betrieb gehen sollen.
Innerhalb dieser Cluster lassen sich langfristige, feste und flexibel nutzbare (frei zuordenbare) Kapazitäten sichern, die nach Inbetriebnahme in reguläre Kapazitätsbuchungen umgewandelt werden können.
- Cluster Nordwest: von der dänischen Grenze über Niedersachsen bis nach Nordrhein-Westfalen, mit Anschluss an die Region Hannover und begrenzter Verbindung zum Cluster Ost;
- Cluster Ost: von Lubmin an der Ostsee über Leipzig bis in den Raum Frankfurt;
- Industriecluster Burghausen und Ingolstadt (Bayern), mosaHYc (Saarland) sowie Aachen (NRW) mit jeweils lokaler Wasserstoffproduktion und -nachfrage.
Die Cluster basieren auf Leitungen, die bis 2029 neu gebaut oder vom Erdgastransport auf Wasserstoff umgestellt werden. Nach 2030 sollen sie schrittweise zu einem deutschlandweiten Wasserstoff-Kernnetz zusammenwachsen.
Mit der Veröffentlichung der Reservierungsgrundlagen senden die Netzbetreiber ein bewusst frühes, aber positives Signal an den Markt, noch vor der finalen Festlegung des Kapazitätsmodells „WaKandA“ durch die Bundesnetzagentur (erwartet Anfang November). Damit wollen sie mehr Planungssicherheit für Investoren und Projektentwickler in den entstehenden Clustern schaffen.
Auch für Nachbarstaaten, die derzeit eigene Wasserstoffnetze aufbauen und über Exportkapazitäten nach Deutschland entscheiden, ist dies ein wichtiges Zeichen. Die Aussicht auf verlässliche Transportmöglichkeiten stärkt die Grundlage für grenzüberschreitende Projekte und Investitionen.
Unternehmen, die Kapazitäten reservieren möchten, müssen eine Reservierungsgebühr entrichten, die bei späterer Buchung verrechnet wird. Um strategische Blockierungen zu vermeiden, prüfen die Netzbetreiber die Ernsthaftigkeit (Interessenprüfung) der Anfragen, insbesondere bei der limitierten clusterübergreifenden Kapazität zwischen den Clustern Nordwest und Ost. Gleichzeitig soll der Marktzugang so offen und einfach wie möglich gestaltet bleiben.
Unternehmen, die Kapazitäten reservieren möchten, müssen eine Reservierungsgebühr entrichten, die bei späterer Buchung verrechnet wird. Um strategische Blockierungen zu vermeiden, prüfen die Netzbetreiber die Ernsthaftigkeit (Interessenprüfung) der Anfragen, insbesondere bei der limitierten clusterübergreifenden Kapazität zwischen den Clustern Nordwest und Ost. Gleichzeitig soll der Marktzugang so offen und einfach wie möglich gestaltet bleiben.
Wie soll es funktionieren?
- Reservierungskonzept:
- Kapazitäten werden zunächst clusterweise angeboten (Cluster = strömungsmechanisch verbundene Netzbereiche).
- Innerhalb eines Clusters gibt es Angebotszonen, in denen Kapazitäten für Entry- und Exit-Punkte bereitgestellt werden.
- Produkt: fest frei zuordenbare Wasserstoffkapazität (FWK) > ermöglicht pfadunabhängigen Transport innerhalb eines Clusters.
- Mit wachsender Vernetzung der Cluster wird FWK schrittweise deutschlandweit nutzbar.
- Reservierungsprozess:
- Marktteilnehmende fragen Kapazitäten an und schließen bei Verfügbarkeit einen Reservierungsvertrag (gegen Entgelt zzgl. Umsatzsteuern).
- Später wird die Reservierung durch Kapazitätsbuchungen ersetzt; das Reservierungsentgelt wird auf Transportentgelte angerechnet.
- Für Transporte zwischen Clustern gibt es den Clusterübergangstransport (CÜT), ohne zusätzliches Entgelt.
Wer kann Kapazitäten reservieren?
- Marktteilnehmende, die Ein- und Ausspeisepunkte benötigen:
- Netzanschlusspunkte (z. B. Elektrolyseure, Verbrauchsanlagen).
- Grenzübergangspunkte zu ausländischen Marktgebieten.
- Für CÜT: Kunden, die in beiden verbundenen Clustern eine Ein- und Ausspeisereservierung haben.
Nächste Schritte
- Veröffentlichung von Reservierungsvertrag und Kapazitäten für 2026 – 2030 noch in 2025.
- Start des Reservierungsprozesses: Anfang 2026.
- Rollierende Veröffentlichung weiterer Kapazitäten und Clusterentwicklungen nach 2030.
Quelle: DIHK
Stand: 03.12.2025
Stand: 03.12.2025
