Kabinettsbeschluss zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften beschlossen. Kurz: das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz.
Ziel des Gesetzes ist es, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland entscheidend zu beschleunigen. Im Zentrum steht die Vereinfachung und Digitalisierung von Genehmigungsverfahren sowie die Festlegung klarer Fristen. Die Wasserstoffinfrastruktur wird dabei als „überragendes öffentliches Interesse“ definiert – ein wichtiger Schritt, um Verfahren zu erleichtern.
Kernpunkte des Gesetzes:
- Soll die gesamte Lieferkette erfassen: von der Herstellung über Import, Speicherung und Transport bis hin zu Leitungen.
- Beschleunigte Verfahren für Elektrolyseure an Land und auf See, Importterminals für Wasserstoff und Derivate (z. B. Ammoniak, Methanol), Speicher und Leitungsinfrastruktur.
- Einbeziehung von Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe, insbesondere für Schiffs- und Luftverkehr.
- Anpassungen im Bergbaurecht, um die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff zu erleichtern.
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag und Bundesrat beraten.
DIHK-Einschätzung
„Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist ein wichtiges Signal an die Unternehmen: Es ermöglicht, die Wasserstoffinfrastruktur deutlich zügiger auszubauen.
Mehr Tempo versprechen sich die Unternehmen vor allem davon, dass allen Infrastrukturprojekten für den Wasserstoffhochlauf bis 2045 uneingeschränkt ein überragendes öffentliches Interesse eingeräumt werden soll – und zwar sowohl für kohlenstoffarmen als auch für grünen Wasserstoff. Dies wird die Planung und Genehmigung deutlich verkürzen. Unverständlich ist jedoch, warum das auf einen Teil der Anlagen beschränkt bleibt. So bleiben Industrieanlagen außen vor, die den Wasserstoff künftig einsetzen.
Kritisch ist aus DIHK-Sicht auch, dass für elektronische Genehmigungsverfahren oder einzelne Fristen im Wasserrecht erst noch wieder weitere Sonderregelungen eingeführt werden müssen. Statt solcher Detailregelungen für einzelne Anlagenarten sollte die Bundesregierung ein umfassendes Beschleunigungsgesetz für die Genehmigung aller Infrastruktur- und Anlagenarten schaffen.“Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer
Quelle: DIHK
Stand: 06.10.2025
Stand: 06.10.2025
