Einigung bei europäischer Gasmarktrichtlinie setzt Weichen für Wasserstoffhochlauf

Am 27. November erzielte die Trilogsitzung eine grundlegende Einigung zur Novellierung der EU-Gasmarkt-Richtlinie. Die Verhandlungen zur EU-Gasmarkt-Verordnung sollen am 8. Dezember abgeschlossen werden. Diese ist der zweite Teil des EU-Gasmarktpakets, welches den Rechtsrahmen für die Transformation der Gaswirtschaft und den Wasserstoffhochlauf ebenen soll.
Der finale Text der Richtlinie liegt noch nicht vor, allerdings sind bereits einige Punkte bekannt:
  • Horizontale Entflechtung
Entscheidend ist insbesondere die Einigung zur horizontalen Entflechtung zwischen dem Betrieb von Gasnetzen und von Wasserstoffnetzen. Die Kommission wollte es Erdgasnetzbetreibern zuerst untersagen auch Wasserstoffnetze zu betreiben. Der jetzige Kompromiss sieht die Entflechtung nur noch für Fernleitungsnetzbetreiber (FNBs) vor. Allerdings können Mitgliedstaaten durch Vorlage einer Kosten-Nutzen-Analyse und Bestätigung der nationalen Regulierungsbehörde von dieser Regelung abweichen. Verteilnetzbetreiber (VNBs) sind von dieser horizontalen Entflechtung nicht betroffen. Somit können Ineffizienzen, die durch die strikte Trennung der Netzbereiche erfolgt wären, vermieden werden. Dies dient dem Wasserstoffhochlauf.
  • Zertifizierung von kohlenstoffarmen Gasen
Auch die Zertifizierung von kohlenstoffarmen Gasen erfolgt über die Richtline. Diese müssen eine Treibhausgasminderung von mindestens 70 Prozent erreichen, um als kohlenstoffarm zertifiziert zu werden. Die Berechnungsmethode soll in einem delegierten Akt innerhalb der nächsten zwölf Monate von der Kommission vorgelegt werden. Wenn Herkunftsnachweise für die Erzeugung der Gase ausgestellt werden, so gelten bei der Herstellung aus erneuerbaren Energiequellen die Regelungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Transaktionen müssen stets in der Unionsdatenbank oder damit verknüpften nationalen Datenbanken hinterlegt werden.
  • Integrierte Netzplanung für Erdgas und Wasserstoff
Des Weiteren soll eine integrierte Netzplanung für Erdgas und Wasserstoff erfolgen. Alle zwei Jahre müssen Erdgas- und H2-Fernleitungsnetzbetreiber einen Zehnjahres-Netzentwicklungsplan der nationalen Regulierungsbehörde vorlegen. Dabei sollen die verschiedenen relevanten Infrastrukturbetreiber (Erdgas, Strom, Fernwärme) gemeinsam Szenarien für die Pläne ausarbeiten. Auch H2-Verteilungsnetzbetreiber sollen in enger Kooperation mit den weiteren Verteilungsnetzbetreibern (Erdgas, Strom, Fernwärme/-kälte) planen.
Nach der politischen Einigung, muss noch eine formale Bestätigung durch den Rat und das EU-Parlament erfolgen. Zudem stehen die Verhandlungen zur Gasmarkt-Verordnung noch aus. Das Paket als solches soll bis Ende des Jahres komplett abgeschlossen sein.
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Quelle: DIHK
Stand: 08.12.2023