Kabinettsfassung der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung
Das Bundeskabinett hat die Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung am 24. Januar beschlossen, die die Schaffung von Etiketten für den Handel mit Gasen, Wärme und Kälte vorsieht.
Ein Herkunftsnachweisregister soll die Herkunft dieser Energieträger nachweisen und dabei Auskunft über deren klimaschonende Erzeugung geben.
Die Verordnung bezieht sich auch auf Wasserstoff, der in verschiedenen Farben (grün, blau, türkis, orange) klassifiziert wird, je nach Herstellungsweise. Das Register wird vom Umweltbundesamt (UBA) geführt, und die Zertifikate sollen die transparente Handelbarkeit klimaschonender Energie fördern.
Obwohl Anbieter nicht zur Zertifizierung verpflichtet sind, geht die Verordnung davon aus, dass diese ein großes Interesse daran haben, ihre Energie als klimaschonend auszuweisen.
Die Produzenten müssen zunächst ihre Erzeugungsanlagen beim UBA registrieren, und Herkunftsnachweise werden je nach Art der Energie erzeugenden Anlage ausgestellt. Das UBA soll sicherstellen, dass bei der Zertifizierung unterschiedlicher Wasserstoffarten und thermischer Energie nichts durcheinandergerät.
Ausländische Herkunftsnachweise aus der Europäischen Union werden vom UBA anerkannt. Herkunftsnachweise aus Drittländern unter weiteren Bedingungen.
Die Umsetzung der Verordnung erfordert jedoch einen bürokratischen Aufwand und Informationspflichten seitens der Unternehmen und der Verwaltung, so dass das Register voraussichtlich nicht vor 2025 operationell sein wird. Fünf Jahre nach Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters wird die Bundesregierung eine Evaluierung der Wirkung durchführen.
Quelle: DIHK
Stand: 30.01.2024