Sachverständigenausschuss

Der Sachverständigenausschuss unterstützt die IHK bei der Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Bestellung und Beaufsichtigung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung. Er hat die Aufgabe, die Geschäftsführung der IHK bei Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, Erweiterungen der öffentlichen Bestellung, Wiederbestellungen oder z. B. auch Beschwerden über öffentlich bestellte Sachverständige, zu beraten.
Die Mitglieder des Sachverständigenausschusses bringen ihren Sachverstand, ihre Branchenkenntnisse und ihre privaten und beruflichen Erfahrungen ein und ermöglichen der IHK somit eine objektive Meinungsbildung bei der Beurteilung und Betreuung von Sachverständigen. So nimmt der Ausschuss in Bestellungsverfahren gutachterlich zu Fragen der persönlichen oder fachlichen Eignung der Antragsteller, z. B. bei der Bewertung eingereichter Gutachten, Arbeitsproben oder fachlicher Nachweise, Stellung.
Der Sachverständigenausschuss der IHK Braunschweig besteht derzeit aus 12 Mitgliedern aus dem gesamten Kammerbezirk und tagt mehrmals jährlich.
Mitglieder des Sachverständigenausschusses:
Sollten Sie Interesse an einer Kontaktaufnahme zu unserem Sachverständigenausschuss haben, teilen Sie uns Ihr Anliegen über recht@braunschweig.ihk.de mit. Wir leiten Ihre Anfrage gerne an den Ausschuss und dessen Mitglieder weiter.