Neues Kaufrecht

Im Zuge der Warenkaufrichtlinie, der Digitale-Inhalte-Richtlinie und der Modernisierungsrichtlinie der EU wurden große Teile des deutschen Schuld- und Kaufrechts reformiert. Eine Vielzahl an Änderungen gibt es insbesondere im Bereich der Mängelgewährleistung. Es kommt unteranderem nunmehr immer auch auf objektive Mängel einer Sache an und nicht zuallererst auf die vertraglich vereinbarten Merkmale der Ware. Die Beweispflicht des Verkäufers, dass der Mangel nicht schon beim Vertragsschluss vorlag, wurde auf ein Jahr verlängert und bei einer Ware mit „digitalen Elementen“ gilt die Gewährleistung auch für diese digitalen Elemente. Den Verkäufer treffen dabei Aktualisierungspflichten.
Für digitale Inhalte und Dienstleistungen existiert fortan ein eigener Vertragstyp, der verschiedenste Neuregelungen mit sich bringt. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, die AGB eines Unternehmens zu überarbeiten.
Auch müssen online abgeschlossene Verträge mit einem einfachen Klick auf einen Kündigungsbutton kündbar sein. Es treffen Online-Shops weitere neue Informationspflichten und an Widerrufsbelehrungen werden neue Anforderungen gestellt.
Auch werden erstmals Ordnungswidrigkeiten bei Verbraucherschutzverstößen ins deutsche Recht eingefügt. Bei solchen Verstößen drohen möglicherweise empfindliche Bußgelder.
Eine Gegenüberstellung und Erläuterung wie anhand der neuen Regelungen vorzugehen ist, finden Sie in diesem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB).
Stand: März 2022