Newsletter Recht - Oktober 2024

Inkrafttreten NIS-2 verzögert sich

Bis Oktober sollte die NIS-2 Richtlinie der EU umgesetzt werden. Dies verzögert sich nun. Es wird nunmehr mit Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes im Frühjahr 2025 gerechnet.
Um zu ermitteln, ob eine Betroffenheit des eigenen Unternehmens besteht, kann das Online-Tool des BSI sowie der Entscheidungsbaum genutzt werden.
Außerdem finden sich auf den Seiten des BSI ein erster Fahrplan zur Umsetzung im Unternehmen und ein FAQ. Weitere Unterstützungshilfen bietet der Entscheidungsbaum des BSI
FAQ

Aktualisierung Hinweispapiere Sanktionsumgehung

Das BMWK hat seine Hinweispapiere zu Sanktionsumgehungen angepasst.

Sprechtag Förderprogramme & Finanzierungshilfen

Ob Wirtschaftshilfen für kleine und mittlere Unternehmen oder Förderangebote für Klimaschutz und Energieeffizienz – auch in diesem Jahr treten uns neue Förder- und Hilfsangebote für Unternehmen, Gründerinnen und Gründer entgegen.
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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) – Heute und in Zukunft - Teil 3

Den Dritter Termin von der Webinarreihe hält Referentin Norma Stangl vom forschgruen Beratungsbüro über "Das Verpackungsgesetz – Update und Ausblick".
Die Veranstaltung bietet einen Einblick in die Entwicklungen des Verpackungsgesetzes. Die Sachverständige wird in die Thematik einführen und über künftige Entwicklungen, wie die EU-Verpackungsverordnung, sprechen.
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Sprechtag zum Insolvenzrecht

Um unseren Mitgliedsunternehmen eine erste rechtliche Einschätzung in Bezug auf insolvenzrechtliche Fragestellungen zu ermöglichen, bieten wir gemeinsam mit Insolvenzverwaltern und -verwalterinnen aus der Region individuelle Beratungsgespräche an festen Sprechtagen an.
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Sprechtag Patent- Schutzrecht

Zusammen mit den ortsansässigen Patentanwälten wird eine kostenfreie, individuelle und vertrauliche Beratung z. B. zu technischen Erfindungen, Patenten, Markenrecht und Gestaltung von Produkten angeboten. Unternehmer, Einzelerfinder aber auch am Technologietransfer interessierte Wissenschaftler können klären: "Wie sichere ich das Know-how ab, das die Zukunft (m)eines Unternehmens bestimmen wird?"
Die Erfinderberatung ist eine Kurzberatung von ca. 30 Minuten. Zeitintensive Tätigkeiten, insbesondere die Ausarbeitung von Anmeldeunterlagen, können daher nicht durchgeführt werden. Die Erfinderberatung soll Sie bei der Erlangung eines Schutzrechts, jedoch nicht bei dessen Verwertung, unterstützen.
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