Newsletter Recht - November 2024

Neue Stabsstelle für Künstliche Intelligenz in Niedersachsen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Denis Lehmkemper, richtet eine Stabsstelle für Künstliche Intelligenz (KI) in seiner Behörde ein. Ziel der neuen Einheit ist es, die zunehmende Verbreitung und Nutzung von KI-Technologien datenschutzrechtlich zu begleiten. Die Stabsstelle wird von Dr. Silke Jandt geleitet und soll sicherstellen, dass der Einsatz von KI im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen steht und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurde im Bundesgesetzblatt vom 29. Oktober 2024, Nr. 323, verkündet. Es enthält Änderungen unter anderem im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, im gewerblichen Rechtsschutz und der Gewerbeordnung.
Die Regelungen sind teilweise bereits in Kraft getreten, z. B. einzelne Änderungen aus der Gewerbeordnung oder Aktiengesetz. Viele andere Änderungen treten im kommenden Quartal in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbstständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern, mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu schaffen. Mit dem ressortübergreifenden Vorhaben sollen administrative Abläufe in Deutschland vereinfacht und die Wirtschaft in Höhe von rund 944 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.
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Einführung der obligatorischen E-Rechnung – offizielles Schreiben des Bundesfinanzministeriums

Ab dem 01. Januar 2025 wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) eingeführt. Nachdem die Finanzverwaltung schon im Juni 2024 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgestellt hatte, ist jetzt das endgültige Einführungsschreiben veröffentlicht worden, , in dem die Grundsätze zur Anwendung der neuen E-Rechnung von Seiten der Finanzverwaltung dargestellt werden.
Hier finden Sie Informationen.

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in Europa die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2023/988 (General Product Safety Regulation – GPSR). Zeitgleich treten die EU-Richtlinie 2001/95/EG und das deutsche Produktsicherheitsgesetz außer Kraft.
Die neue EU-Verordnung gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Verbraucherprodukte. Sie definiert Neuerungen u.a. für Einführer, Hersteller und Händler dieser Produkte. So muss für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchgeführt werden, bevor es auf dem Markt angeboten wird. Zusätzlich sind technische Unterlagen zu erstellen.
Informationen zur EU-Verordnung.

Insolvenzsprechtag

Viele Unternehmen stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Eine wirtschaftliche Schieflagen stellt eine reale Bedrohung dar. Insbesondere in Situationen, in denen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung drohen, ist äußerste Vorsicht geboten, da persönliche Haftung und Strafbarkeit eine Rolle spielen können. Darüber hinaus haben viele unserer IHK-Mitgliedsunternehmen offene Forderungen gegenüber Geschäftspartnern, die selbst mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Schieflagen konfrontiert sind. In diesem Zusammenhang herrscht oft Unsicherheit darüber, wie weiter vorgegangen werden sollte.
Um unseren Mitgliedsunternehmen eine erste rechtliche Einschätzung in Bezug auf insolvenzrechtliche Fragestellungen zu ermöglichen, bieten wir gemeinsam mit Insolvenzverwaltern und -verwalterinnen aus der Region individuelle Beratungsgespräche an festen Sprechtagen an.

Alles im Blick - Gewerbeaufsichtsamt – Aufgaben und Pflichten

Ziel der staatlichen Gewerbeaufsicht in Niedersachen ist es den Menschen und die Umwelt zu schützen. In ihrer Funktion überprüfen sie als Aufsichts-, Genehmigungs- und Zulassungsbehörde die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz.
Wenn die Kontrolleure vom staatlichen Gewerbeaufsichtsamt vor der Betriebstür stehen, gilt es, gut für den Besuch und die Kontrolle vor Ort gerüstet zu sein.
Worauf Sie besonders achten sollten und welche Stolperfallen es in den Betrieben gibt, die vom staatlichen Gewerbeaufsichtsamt immer wieder festgestellt werden, darüber wollen wir Sie informieren.