Newsletter Recht -Juli 2024
Bürokratiemelder der IHK Braunschweig geht online
Unübersichtliche Vorschriften, ewig lange Wartezeiten und langwierige Verfahren – übermäßige Bürokratie legt ihren lähmenden Schleier leider zu häufig über betriebliche Prozesse und bringt damit zahlreiche Projekte ins Stocken. Mit der Einführung des Bürokratiemelders möchte die IHK Braunschweig einen direkten Kanal schaffen, um bürokratiebedingte Belastungen transparent zu machen und gezielt abzubauen. Die neue Plattform ermöglicht es allen Mitgliedsunternehmen, bürokratische Hürden, die ihnen im Arbeitsalltag begegnen, unkompliziert zu melden.
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Unrechtmäßige Abmahnungen durch RS Assikura GmbH
Deutschlandweit wurden bereits mehrere Abmahnungen von Gastronomiebetrieben durch die RS Assikura GmbH wegen Verstößen gegen das VerpackG vorgelegt. Gerügt wird die fehlende Registrierung im LUCID-Verpackungsregister und die fehlende Beteiligung an einem dualen System. Die Schreiben sind identisch und lassen erhebliche Zweifel an der Berechtigung zur kostenpflichtigen Abmahnung aufkommen.
Abgemahnten Unternehmen ist auf jeden Fall zu empfehlen, ob sie ihre Pflichten nach dem VerpackG erfüllen und ggf. ausstehende Registrierungen vorzunehmen. Es sollte weder diese Einverständniserklärung unterschrieben werden noch an den Abmahner gezahlt werden.
Gar nicht zu reagieren, wie anwalt.de es vorschlägt, kann eine Lösung sein. Möglich ist jedoch auch, Nachweise zur Wettbewerbereigenschaft und zu den Kosten (insbesondere Rechtsanwaltskosten) zu fordern.
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Recht auf Hitzefrei im Büro?
Bei einem Büroarbeitsplatz haben Arbeitgebende für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur zu sorgen: Belastungen durch Kälte oder Hitze sind demnach zu vermeiden. Die entsprechenden Regelungen ergeben:
- Bei einer Raumtemperatur von über 26 Grad ist für Sonnenschutz zu sorgen. In Ausnahmefällen darf die Lufttemperatur höher sein, wenn die Außentemperatur höher ist.
- Bei über 30 Grad Hitze im Büro müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, z. B. angepasste Arbeitszeiten oder die Bereitstellung von Getränken.
- Überschreitet die Temperaturanzeige die 35-Grad-Marke, ist der Raum ohne spezielle Maßnahmen für Hitzearbeit – wie Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung – nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Hier gelten gesetzliche Pflichten zu Schutzmaßnahmen gegen eine Überhitzung.
Wer sich aber selbst hitzefrei im Büro verordnet und nach Hause geht, dem kann eine Abmahnung drohen. Mit einer Ausnahme: Unternehmen Arbeitgebende auch bei einer Temperatur von mehr als 30 Grad nichts, haben Mitarbeitende mit gesundheitlichen Problemen oder Schwangere im Regelfall das Recht, das Büro zu verlassen, sofern ihre Gesundheit durch die Hitze enorm gefährdet ist.
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Insolvenzsprechtag
Viele Unternehmen stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Eine wirtschaftliche Schieflagen stellt eine reale Bedrohung dar. Insbesondere in Situationen, in denen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung drohen, ist äußerste Vorsicht geboten, da persönliche Haftung und Strafbarkeit eine Rolle spielen können. Darüber hinaus haben viele unserer IHK-Mitgliedsunternehmen offene Forderungen gegenüber Geschäftspartnern, die selbst mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Schieflagen konfrontiert sind. In diesem Zusammenhang herrscht oft Unsicherheit darüber, wie weiter vorgegangen werden sollte.
Um unseren Mitgliedsunternehmen eine erste rechtliche Einschätzung in Bezug auf insolvenzrechtliche Fragestellungen zu ermöglichen, bieten wir gemeinsam mit Insolvenzverwaltern und -verwalterinnen aus der Region individuelle Beratungsgespräche an festen Sprechtagen an.
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