DIHK veröffentlicht Stellungnahme zum Digital Fairness Act
Die EU hat zum bevorstehenden Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act) eine Konsultation eingeleitet. Die DIHK hat inzwischen fristgerecht am 24. Oktober 2025 Stellung genommen.
Die Stellungnahme enthält die folgenden Kernforderungen:
- Keine zusätzliche Regulierung erforderlich: „Dark Patterns“, personalisierte Preisgestaltung, Probleme beim Influencer-Marketing und weitere im DFA-Entwurf behandelte Themen werden bereits nach der geltenden Rechtslage hinreichend reguliert bzw. unterbunden.
- Mehr Risiken als Nutzen durch eine zusätzliche Regulierung: Zusätzliche Vorgaben könnten zu Doppelregulierungen führen, Rechtsunsicherheiten erzeugen, Compliance-Kosten erhöhen, Wettbewerbsnachteile gegenüber Anbietern aus Drittstaaten schaffen und damit vor allem kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig stark belasten.
- Bessere Rechtsdurchsetzung notwendig: Anstelle neuer gesetzlicher Verbote und Pflichten bedarf es einer stärkeren Rechtsdurchsetzung gegenüber Anbietern aus Drittstaaten.
- Leitlinien statt Gesetz: Die Praxis der EU-Kommission und des EU-Datenschutzausschuss (EDSA), mittels Leitlinien zu bestehenden Regelungswerken gegen „Dark Patterns“ die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern und zu vereinheitlichen, erscheint aus Gründen der Rechtssicherheit vorzugswürdig gegenüber einer neuen gesetzlichen Regulierung.
Quelle: DIHK
Stand: 10.11.2025
Stand: 10.11.2025
