Forschung und Entwicklung steuerlich absetzen

Seit Anfang 2020 fehlt Deutschland nicht mehr auf der Karte der OECD-Länder, die über steuerliche Förderungen für Forschung und Entwicklung (FuE) verfügen.
Überblick
Das Gesetz wurde im Dezember 2019 unter dem Namen  Forschungszulagengesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Gesetzesbeschluss sieht folgende steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung vor:
  • Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der FuE-Personalaufwendungen
  • Pro Unternehmen ist die Förderung auf eine Million Euro pro Jahr gedeckelt (Neuerung aus dem Konjunkturprogramm 2020 – zuvor lag der Deckel bei 500.000 Euro).
  • Die Antragstellung ist ab sofort vollelektronisch möglich. 
  • Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) besteht aus einem Konsortium aus VDI, AIF und DLR und prüft das Vorhaben auf FuE-Fähigkeit – mit Bindungswirkung für das Finanzamt.
  • Die Förderung ist für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland möglich, die entweder forschen oder aber (weiter)entwickeln, also zum Beispiel Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung betreiben. 
  • Bei Auftragsforschung erhält der Auftraggeber die Förderung – nicht wie zwischenzeitlich diskutiert der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat seinen Sitz in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
  • Auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers können gefördert werden. Je nachgewiesener Arbeitsstunde für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sind 40 Euro je Arbeitsstunde (bei max. 40 Arbeitswochenstunden) als förderfähige Aufwendungen anzusetzen.
  • Einen Musterstundenzettel (PDF), den Sie für Ihren Stundennachweis verwenden können, stellt das Bundesfinanzministerium zur Verfügung.
 Ihre Fragen beantworten das  Bundesforschungsministerium und das  Bundesfinanzministerium in ihren FAQs.

Hintergrund
Angestoßen wurde die steuerliche FuE-Förderung durch die gemeinsame Innovationsförderung der IHK Stade und der IHK Lüneburg-Wolfsburg. Zusammen mit der Federführung des damaligen NIHK für Steuern und öffentliche Finanzen und unterstützt durch die IHK-Innovationsbotschafter wurde das Vorhaben in Hannover platziert.
Über eine Bundesratsinitiative des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil wurde die steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung im Schulterschluss mit dem Land Bayern in den Bundestag gebracht. 
Seit 2018 steht die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung im Koalitionsvertrag.